Drucksache - DS/1206/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan-Entwurf XVII-4 - Ergebnis der erneuten Rechtsprüfung; Arbeitstitel: "Ostkreuz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
25.04.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss mitberatend
02.04.2019 
28. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Schule und Sport mitberatend
16.04.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2019 
30. (Sonder-) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
VzB - Anlage 1  
VzB - Anlage 2  
VzB - Anlage 3  
Stellungnahme JHA PDF-Dokument
dringl. BE ÖSM PDF-Dokument
Stellungnahme SchuSp  

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/1206/VIII – Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes

 

Abstimmung:  14 / 1 / 0

 

Begründung:

 

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat die Drucksache am 25.4.2019 beraten und empfiehlt mehrheitlich die Festsetzung des Bebauungsplans XVII-4. Die vorangegangenen Änderungen und Beteiligungsschritte waren in den zurückliegenden Wahlperioden mehrfach Gegenstand der Beratungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihres jeweiligen Fachausschusses. Sie wurden außerdem der Öffentlichkeit in Bürgerversammlungen und auf einer Internetplattform vorgestellt. Der seit 1992 bearbeitete und diskutierte B-Plan gewährleistet eine dringend notwendige geordnete Entwicklung dieses wichtigen Areals an einem der bedeutendsten Verkehrsknotenpunkte. Die in der DS/1141/VIII geforderte Ablehnung der Festsetzung ist hingegen nicht geeignet, die Entwicklung des Quartiers einschließlich des Mietwohnungsbaus in einem vertretbaren Zeitraum zu gewährleisten.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ist erforderlich, um die Behandlung der Drucksache gemeinsam mit der DS/1141/VIII auf der bereits anberaumten Sondersitzung der BVV am 29.4.2019 zu ermöglichen.

 

Abstimmung zur Dringlichkeit: 15 / 0 / 0

 

 
 

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