Drucksache - DS/1197/VIII  

 
 
Betreff: Wasserrettungsstation Rummelsburger Bucht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage 1-Betrachtungsgebiet  
VzK (Zwb.) - Anlage 2-Gustav-Holzmann  
VzK (Zwb.) - Anlage 3 -Flussbade  

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, an welchem Standort und unter welchen Bedingungen an der Rummelsburger Bucht eine Wasserrettungsstation eingerichtet werden kann. Dabei soll Folgendes in Erfahrung gebracht werden:

- mögliche Standorte, die sich sowohl im Besitz des Bezirkes als auch auf nicht bezirklichen Flächen befinden,

- Prüfung des Bedarfs auf der Grundlage der zukünftigen Entwicklung des Standortes

(Wohnbebauung, Touristenhotspot, zunehmender Sportbootverkehr) und

- Investitionskosten, Kosten für einen eventuellen Flächenankauf oder Erbbaupacht sowie

weitere rechtliche Möglichkeiten für die Schaffung einer Wasserrettungsstation.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei der Suche nach möglichen Standorten wurde der Bereich zwischen dem B-Plan „Ostkreuz“ als nordwestlich Grenze und bis zum Vattenfall-Gelände südöstlich betrachtet.

In dem betrachteten Bereich besteht die gesamte Uferzone aus festgesetzten Bebauungsplänen. Ausgenommen ist der Bereich auf Höhe des Kraftwerks (Anlage 1)

Diese sehen ans Wasser angrenzend lediglich zwei verschiedene Nutzungsarten vor: Öffentliche Grünfläche und Gewerbegebiete. Die öffentlichen Grünflächen stehen im Eigentum des Landes Berlin, allerdings ist hier der Bau einer Rettungswache nicht zulässig. In den festgesetzten Gewerbegebieten ist ein Bau einer solchen Rettungswache tendenziell möglich, allerdings sind diese alle in privater Hand. So gibt es am Ende der Gustav-Holzmann-Straße eine Art hafenähnliche private Nutzung (Anlage 2 - Gustav.Holzmann.pdf), ebenso wie es an der Straße „Zur alten Flussbadeanstalt“ eine kleine Marina am Wasser gibt (Anlage 3 - Flussbade.pdf).

Hier sind Wasserzugänge bereits vorhanden, allerdings in privater Hand. Planungsrechtlich wäre hier eine Art Rettungswache durchaus denkbar.

 

Ein Bedarf entstünde lediglich durch geplante Nutzungen der Wasserflächen. Hierzu wird es Abstimmungen mit der zuständigen Senatsverwaltung geben.

 

Erst danach können mögliche Kosten ermittelt werden. Da in jedem Fall der Ankauf von Flächen in erster Wasserlage notwendig werden würde, ist mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im 7-stelligen Bereich zu rechnen.

 

 

 

 

 
 

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