Drucksache - DS/1168/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:
Folgende Personen werden als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG bzw. als stellvertretendes beratendes Mitglied gemäß § 35 Abs. 9 KJHG berufen:
Eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates:
Frau Ramona Krause als stellvertretendes beratendes Mitglied: Herr Nicolas Schliwinski
Eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschuss Kita:
Herr Sebastian Rabus als stellvertretendes beratendes Mitglied: Annett Richter
Begründung: Für die VIII. Wahlperiode sind gem. § 35 Abs. 8 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09. Mai 1995 (GVBl S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch [Vorschaltgesetz] Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl S. 217), Artikel II des Geseetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322) auf Vorschlag des für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglieds des Bezirksamtes, des Bezirkselternausschusses Kita und des Bezirksschulbeirates sowie von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Bürger/innen als beratende Mitglieder und stellvertretende beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Die Benennungen zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der jüdischen Gemeinde sowie der freigeistigen Verbände liegen noch nicht vor und werden ggf. nachgereicht. Das Bezirksamt folgt dem Vorschlag und bittet die BVV die genannten Personen in die Funktion als beratendes Mitglied bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu berufen.
Die Vorlage wird als Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Personen bereits an der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05. März 2019 als beratende Mitglieder teilnehmen können.
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