Drucksache - DS/1130/VIII  

 
 
Betreff: Papierflut eindämmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt und Klimaschutz Entscheidung
06.03.2019 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE UmKl PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die bisherigen Meldungen über Baumfällungen in der bewährten Art beizubehalten und komplett auf digitale Berichte umzustellen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg begrüßt grundsätzlich die Initiative Papier einzusparen. Der Weg der Mitteilung an die BVV lässt sich wie folgt beschreiben:

 

Die amtsinterne Kommunikation zwischen dem zuständigen Bezirksstadtrat und den zuständigen Ämtern (Umwelt- und Naturschutzamt sowie Straßen- und Grünflächenamt) erfolgt bereits digital. Die zuständigen Ämter erstellen gemäß des damaligen BVV-Beschlusses die entsprechenden Vorlagen und teilen dies dem zuständigen Bezirksstadtrat mit.

 

In Absprache mit dem BVV-Vorsteher werden die Informationen über die Baumfällungen vom BVV-Büro an die Bezirksverordneten in digitaler Weise erfolgen. Die Information vom zuständigen Bezirksstadtrat über den Bezirksbürgermeister an den BVV-Vorsteher wird jedoch auch zukünftig in analoger Form erfolgen, um eine Einheitlichkeit beim Umgang von Mitteilungen an die BVV zu gewährleisten und so Fehlerquellen zu minimieren.

 

 
 

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