Drucksache - DS/1107/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplanverfahren für das Gelände zwischen Margaretenstraße, Weitlingstraße, Irenenstraße, Wönnichstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBVO Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
28.02.2019 
32. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht ein Bebauungsplanverfahren für das Gelände zwischen Margaretenstraße, Weitlingstraße, Irenenstraße und Wönnichstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg, aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sollen sein:

                     Sicherung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche sowie

                     Sicherung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung.

 

Begründung:

Der südliche Blockteil soll verdichtet werden. Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss der Drucksache 830/VIII ihren Willen bekundet, begrünte Innenhöfe wegen ihrer besonderen Qualität für die einzelnen Wohnquartiere zu erhalten und sie bauplanungsrechtlich zu schützen.

 

Für das Gelände zwischen Margaretenstraße, Weitlingstraße, Irenenstraße und Wönnichstraße besteht derzeit weder ein Bebauungsplanverfahren, noch ein festgesetzter Bebauungsplan. Der überwiegende Teil des Geländes wird im Flächennutzungsplan des Landes Berlin als gemischte Baufläche M2 mit Einzelhandelskonzentration ausgewiesen. Ein Streifen entlang der Margaretenstraße ist im Flächennutzungsplan des Landes Berlin als Wohnbaufläche W1 markiert.

 

Ein Bauvorbescheid über ein Vorhaben zur Verdichtung des Innenhofs des Grundstücks Margaretenstraße 24/25 wurde positiv beschieden. Ein Bauantrag würde demnach nach § 34 BauGB geprüft werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren bietet die Möglichkeit, neben der Sicherung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche die Einzelhandelsausstattung im Ortsteilzentrum Weitlingstraße (Blockbebauung entlang der Weitling- und Irenenstraße) planungsrechtlich zu sichern und bestimmte Nutzungen, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, auszuschließen (z. B. Gartenbaubetriebe und Tankstellen).

 

Quelle: Geoportal Berlin / Digitale farbige Orthophotos 2018 (DOP20RGB), Planunterlage

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan eröffnet die Möglichkeit ein Baugesuch zurück zu stellen oder eine Veränderungssperre zu beschließen. Ein Baugesuch für das Gelände zwischen Margaretenstraße, Weitlingstraße, Irenenstraße und Wönnichstraße ist nach einem positiv beschiedenen Bauvorbescheid zu erwarten.

 

 
 

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