Drucksache - DS/1098/VIII  

 
 
Betreff: Einwohnerversammlungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
28.03.2019 
34. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.05.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
23.05.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Kultur und Bürgerbeteiligung mitberatend
27.02.2019 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.06.2019 
32. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE PDF-Dokument
Stellungnahme Kultur  
BE ÖStadtMs PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

künftig für alle Bauvorhaben mit mehr als 200 Wohneinheiten zur Information der Bürgerschaft im jeweiligen Planungsraum frühzeitig Einwohnerversammlungen durchzuführen. Diese Versammlungen sollen gemeinsam mit dem jeweiligen Bauherren bzw. der jeweiligen Baufrau durchgeführt werden. Ist diese*r dazu nicht bereit, sollen die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Bauherren und Baufrauen sind davon schon im Rahmen des Erstkontakts mit dem Stadtentwicklungsamt hinzuweisen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Grundsätzlich werden alle antragstellenden Bauherren in den Bau- und Antragsberatungen des Stadtentwicklungsamtes darauf hingewiesen, gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Demzufolge soll bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens möglichst vor Antragsstellung unterrichtet werden.

 

Sollten sich künftig Bauherren diesem Anspruch entziehen, wird das Bezirksamt bei der genannten Höhe von min. 200WE entsprechende Einwohnerversammlungen zur Information der Bürgerschaft durchführen. Dazu werden die Bauherren von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt. Die Durchführung der Versammlung wird vorab bei Vorstellung der Bauvorhaben im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz angekündigt, bevor die an die betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn gerichtete Bewerbung beginnt.

 

 
 

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