Drucksache - DS/1079/VIII  

 
 
Betreff: Psychiatrische Versorgung in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin FamJugGesBüD 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gesundheit Entscheidung
12.02.2019 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zur Kenntnis nehmen:

Der Lichtenberger Psychiatriebericht 2018 ist eine konzentrierte Bestandsaufnahme der Entwicklung der kommunalen Psychiatrie in Lichtenberg von Januar 2013 bis Juli 2018 und bezieht sich direkt auf die DS/0804/VII vom 27.06.2013 Lichtenberger Psychiatrieplanung 2013 bis 2016. Er versteht sich als Teil der Lichtenberger Gesundheitsberichterstattung und ist Grundlage für die Psychiatrieplanung ab 2019. Der Bericht richtet sich sowohl an Behörden, Fachöffentlichkeit aber auch an die Bürger*innen. Alle wichtigen Partner*innen und Akteur*innen der Gemeindepsychiatrie des Bezirkes sind bei der Erstellung des vorliegenden Evaluationsberichtes einbezogen worden. Kernaussagen dieses Berichts basieren auf konkreten Arbeitsergebnissen und Hinweisen der Lichtenberger Fachgremien. Diese Aspekte berücksichtigend, versteht sich der Psychiatriebericht 2018 auch als Handlungs- und Diskussionsgrundlage für die zukünftige Arbeit der Lichtenberger Fachgremien. Es ist nicht Intension des Berichtes, ein vollständiges Bild aller psychiatrischen Versorgungssektoren in Lichtenberg abzubilden, da nicht alle Handlungs- und Problemfelder in der gleichen Tiefenschärfe behandelt werden können. Die psychiatrische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist nicht Teil des Lichtenberger Psychiatrieberichtes 2018 da die die Planungshoheit für diesen Bereich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit liegt.

 

Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die Entwicklung der Kernbereiche des ambulant-komplementären Versorgungssektors, für die eine primäre bezirkliche Planungszuständigkeit der Bereiche Psychiatrie- und Suchthilfekoordination vorliegt: Beratung und Kontakte, Betreutes Wohnen, Arbeit, Qualifizierung, Beschäftigung und Zuverdienst. Er stellt hierzu fest, dass die psychiatrische Versorgung in Berlin insgesamt in den vergangenen 25 Jahren eine rasante Entwicklung genommen hat. Mit der flächendeckenden Schaffung von ambulanten Beratungs- und Wohnangeboten und dem gleichzeitigen massenhaften Abbau von Klinikbetten hat sich die Lebenssituation vieler psychisch kranker Menschen inzwischen gravierend verbessert. Der vorliegende Bericht konstatiert, dass sich in Lichtenberg in den vergangenen Jahren ein hoch differenziertes und wirkungsvolles sozialpsychiatrisches Hilfesystem entwickelt hat. So stehen den Bürger*innen u.a. über 800 Plätze im Betreuten Wohnen und in Tagesstätten, zwei Psychosoziale Beratungsstellen, zwei Suchtberatungsstellen, verschiedene Kontaktangebote und ein breites Spektrum an Selbsthilfeeinrichtungen zur Verfügung.

Ebenso nimmt der Bericht zu Fragen der Steuerung und Qualitätssicherung des Versorgungssystems Stellung und stellt fest, dass sich mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund Lichtenberg (GPV) seit 2005 ein breit gespanntes Netzwerk mit mehr als 30 Partner*innen entwickelt hat, das den Bürger*innen mit seinen vielfältigen Angeboten offen steht. Darüber hinaus existiert mit dem bezirklichen Steuerungsgremium Psychiatrie/Sucht für die Bereiche Betreutes Wohnen und Tagesstätten ein institutionsübergreifendes, multiprofessionelles und effizientes Steuerungssystem, das sich zur zentralen fachlichen Schaltstelle bei der Vergabe von SGB XII-Leistungen an psychisch kranke Menschen weiter professionalisiert hat. Die dort erhobenen Daten besitzen eine zentrale Bedeutung für die Erstellung/Fortschreibung der bezirklichen Psychiatrieplanung.

 

Im Bericht werden weiterhin ausgewählte Aspekte und Trends in der Lichtenberger Psychiatrie beleuchtet, die von grundsätzlicher und teils überregionaler Bedeutung sind, so etwa die Vernetzung von Psychiatrie und Stadtteilarbeit, Fragen des Gender Mainstreaming in der psychiatrischen Versorgung sowie die psychiatrische Versorgung von Migrant*innen und Geflüchteten. 

 

Der Lichtenberger Psychiatriebericht 2018 analysiert die Schwachstellen im bezirklichen Versorgungssystem und gibt zugleich einen Ausblick auf die kommende Psychiatrieplanung. Er kommt u.a. zu dem Schluss, dass sich nach einer längeren Phase des Aufbaus und der Konsolidierung gemeindepsychiatrischer Versorgungsstrukturen in den Bezirken seit den 1990er Jahren nunmehr mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine deutliche Zäsur abzeichnet. Der Bericht kommt zu der Erkenntnis, dass das BTHG für psychisch kranke Menschen in Berlin nur ein Gewinn sein kann, wenn die Ergebnisse der bisherigen Psychiatriereform in Berlin und die jahrzehntelangen Erfahrungen im Aufbau der bezirklichen Gemeindepsychiatrie in die Gestaltung des Berliner BTHG-Projektes adäquat einbezogen werden. Im Bericht wird auch deutlich, dass sich die psychiatrische Versorgung in Lichtenberg zukünftig weiteren gesellschaftlichen Herausforderungen stellen muss, die sich etwa aus dem eklatanten Mangel an bezahlbaren Wohnraum, der Versorgung von psychisch kranken Wohnungslosen oder den wachsenden Anforderungen der psychosozialen Versorgung von geflüchteten Menschen ergeben. Auch neue Zielgruppen, ein verändertes Drogenkonsumverhalten sowie komplexere Krankheitsbilder erfordern eine Anpassung psychiatrischer Versorgungsstrukturen.

 

 
 

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