Drucksache - DS/1068/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass im Zusammenhang mit dem Vortragen von Präsentationen durch das Bezirksamt in einer Ausschusssitzung die Mitglieder des Ausschusses vorher über den Vortrag informiert werden. Dies hat durch Zusenden, z. B. der Powerpointpräsentation oder des Skriptes, mindestens 48 Stunden vor dem Ausschusstermin durch das Bezirksamt zu erfolgen.
Begründung: Eine sachbezogene Arbeit und die Entscheidungsfindung durch eine Adhoc-Präsentation im Ausschuss und die übermäßige Informationsfülle während des Vortrages läßt eine qualitative Entscheidungsfindung nicht zu. Um eine verbesserte Vorbereitung jedes einzelnen Ausschussmitgliedes auf den Ausschuss gewährleisten zu können, ist eine rechtzeitige Information des Bezirksamtes an das Ausschussmitglied zu sichern. Andernfalls entartet die Präsentation des Bezirksamtes als reine Alibiveranstaltung.
Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund wiederholter Sachvorträge durch das Bezirksamt in Ausschusssitzungen mit einer Fülle von Fakten, die nur für wenige Sekunden präsentiert werden, ist eine qualitative Arbeit durch die Ausschussmitglieder nicht mehr gewährleistet. Dem ist mit sofortiger Wirkung Abhilfe zu schaffen.
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