Drucksache - DS/1050/VIII  

 
 
Betreff: Leerstehende Unterkunft kurzfristig nutzbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Berliner Senat für die kurzfristige Nutzbarmachung der offenkundig leerstehenden Unterkunft an der Seehausener Straße als Übergangsunterkunft für Wohnungssuchende einzusetzen. Hierfür soll Einvernehmen mit einer der anliegenden Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften als mögliche Trägerin einer solchen Übergangsunterkunft hergestellt werden.

 

Begründung:

Leerstehender Wohnraum ist in der aktuellen Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt vollkommen unverständlich. Insbesondere in den Wintermonaten besteht dringender Bedarf, Menschen dieses fertige Haus zumindest als Zwischennutzung zum Schutz vor Kälte anzubieten. Vor dem Hintergrund des schnellen Bauverfahrens am Standort ist es nicht hinnehmbar nun Leerstand zu akzeptieren.

 

 
 

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