Drucksache - DS/1008/VIII  

 
 
Betreff: Schwimmen lernen in Lichtenberger Kitas
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStRin BauStadtFMJug,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport mitberatend
18.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport gemeinsam mit dem Ausschuss Gleichstellung und Inklusion erledigt   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
08.01.2019 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss mitberatend
03.12.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt   
07.01.2020 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt   
11.02.2020 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt   
03.03.2020 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses erledigt   
01.09.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses - Videokonferenz - erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
11.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
08.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
12.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
11.03.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
10.06.2020 
44. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
12.08.2020 
45. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.09.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
29.02.2024 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Stellungnahme Schule und Sport PDF-Dokument
BE JHA PDF-Dokument
Austauschexemplar BE JHA PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) PDF-Dokument
Stellungnahme JHA  
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

  1. sich in Zusammenarbeit mit dem Kita Eigenbetrieb NordOst und dessen Kitas sowie interessierten Trägern dafür einzusetzen, künftig erste Schwimmfertigkeiten bei Kindern schon im Kitaalter vermittelt werden können. Das Bezirksamt wird ersucht anzuregen, dass künftig ein solches Angebot an möglichst allen Lichtenberger Kindertagesstätten geschaffen wird.
  2. Bereits in 2019 soll hierzu ein Projekt mit einzelnen Kindertagesstätten starten. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Planungen für eine umfassende Umsetzung in sämtlichen kommunalen Kindertagesstätten Eingang finden. Dabei sollen Erfahrungen von freien Trägern beispielsweise im Rahmen der AG §78 Kita aufgegriffen und diese ermutigt werden, sich an diesem Projekt zu beteiligen!

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Drucksache 1008/VIII wurde am 05.06.2019 in der AG §78 „Tagesbetreuungsangebote für Kinder“ mündlich und vorab schriftlich zur Kenntnis gegeben.

Zur Beantwortung der Drucksache wurde in der AG § 78 SGB VIII angeregt den Umgang mit dem Inhalt zu thematisieren und für die Umsetzung zu werben.

Für die Erfassung des IST-Standes hat das Jugendamt eine Abfrage per Mail an alle Kitas in Lichtenberg gesendet. Es wurde für ca. 56 Kindertagesstätten geantwortet

Das kann als repräsentativer Querschnitt betrachtet werden.

 

Zur Drucksache 1008/VIII wird durch die Lichtenberger Trägerschaft für Kindertagesstätten wie folgt Stellung genommen:

 

Die in der Sitzung der AG § 78 am 05.06.2019 anwesenden Träger waren sich darüber einig, dass der Wassergewöhnung im frühen Kindesalter eine große Bedeutung zukommt. Dennoch ist Wassergewöhnung und Schwimmunterricht keine Regelaufgabe in Kindertagesstätten, sondern ein Teil der Schulpflicht.

 

In der Begründung zur Drucksache werden die bedauerlichen Zahlen von Todesfällen durch Ertrinken aufgeführt, ohne die Altersstruktur der Betroffenen, die Unfallorte und die Umstände wie es zu den schrecklichen Ereignissen kam, zu differenzieren.

 

Die Abfrage in den Kindertagesstätten ergab, dass es keine einheitliche Haltung und auch keinen einheitlichen Umgang zu diesem Angebot in Kindertagesstätten gibt.

Die Gründe sind so vielfältig wie die Trägerlandschaft selbst:

 

  1. Es ist ein Zusatzangebot in Kindertagesstätten. Zusatzangebote sind freiwillig. Die Durchführung ebenso wie die Teilnahme.
  2. Es gibt keine Finanzierungsgrundlage im Kostenblatt dazu.
  3. Die Eltern müssen die Kosten selber tragen.
  4. Für ein Zusatzangebot ist ebenfalls immer die Kita/ der Träger verantwortlich.
  5. In Zeiten des Personalnotstandes ist eine Begleitung durch Kitapersonal nicht zu bewältigen. Die Begleitung ist aber zwingend nötig.
  6. Nicht alle Kolleginnen und Kollegen eignen sich für die Schwimmhallenbegleitung.
  7. Das Angebot kann nicht von einer kompletten Gruppe genutzt werden (zahlungsabhängig von den Eltern), oft setzt sich die „Schwimmgruppe“ aus Kindern verschiedener Betreuungsgruppen der Kita zusammen. Die Tagesstruktur wird dadurch gestört.
  8. Ausgrenzung der Kinder, die nicht teilnehmen (können).
  9. Beschwerden der Eltern zum Ablauf (Sachen nicht ordentlich gepackt, nasse Haare der Kinder, Terminausfälle bei personeller Unterbesetzung, Fürsorge- Aufsichtspflicht usw.)
  10. Die Kindertagesstätten werden zunehmend mit steigendem Erwartungshaltungen und Wünschen der Eltern konfrontiert. Kitas setzen auch auf Eigenverantwortung der Eltern. Diese sollten ihre elterlichen Aufgaben wahrnehmen und nicht zunehmend an Kitas übertragen.
  11. Es werden vielfältige neue Aufgaben durch die Politik übertragen, die in guter Qualität zu meistern sind. Wassergewöhnung und Schwimmunterricht ist kein verpflichtendes Angebot in Kindertagesstätten.

 

Die bereits positiven Erfahrungen sind oft seit Jahren gewachsen, die negativen ebenfalls. Zunehmend sind jedoch logistische, sowie personelle Probleme schwer oder gar nicht bei allen Trägern zu bewältigen.

Der Eigenbetrieb von Berlin - Kindergärten NordOst hat sich an der Stellungnahme AG § 78 SGB VIII intensiv beteiligt. In einer eigenen Abfrage wurden Ergebnisse ermittelt, die in die Stellungnahme eingeflossen sind. Es gibt bereits langjährige und umfassende Erfahrungen im Träger zum Angebot.

Es wird darauf hingewiesen, dass es keine abweichende Finanzierung der Eigenbetriebe im Vergleich zu den Freien Trägern gibt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum dem Eigenbetrieb hier eine besondere Stellung zukommen sollte und Erfahrungen der Freien Träger hier durch den Ursprungsinitiator als beispielgebend dargestellt werden.

 

Sollte es politischer Wille sein, dass das außerordentlich wichtige und sinnvolle Angebot zur Wassergewöhnung und/ oder Schwimmunterricht bereits im Kindertagesstätten-Alltag zu integrieren ist, sind eine gesicherte finanzielle und personelle Ausstattung für jedes Kind notwendig.

 

In der AG § 78 SGB VIII haben sich die Träger darauf verständigt, dass hier Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die bis jetzt nicht vorhanden sind. Ohne diesen Zuwachs an Ressourcen ist es weiterhin ein freiwilliges Zusatzangebot, über dessen Einsatz jeder Träger und jede Kita selbst entscheiden muss und darf.

 

Im Bezirk Lichtenberg von Berlin arbeiten derzeit 126 Kindertagesstätten von 82 Freien Trägern. Der Eigenbetrieb von Berlin- Kindergärten NordOst betreibt im Bezirk Lichtenberg 22 Kindertagesstätten. Die Kitalandschaft arbeitet nach den Vorgaben des Landes Berlin. Andere einheitliche Vorgaben bestehen nicht. Die Autonomie eines Freien Trägers bleibt dabei weitestgehend unangetastet. Das Land Berlin hat mit seiner Neuordnung bereits 2006 eine Gleichbehandlung der Träger im Kitasystem herstellen wollen.

 

Eine einheitliche Finanzierung und eine einheitliche Vereinbarung zu den zu erbringenden Leistungen sowie eine Qualitätsvereinbarung tragen dazu maßgeblich bei. Veränderungen und Weiterentwicklungen werden im Aushandlungsprozess erarbeitet.

 

a.) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: Keine

b.) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine

c.)  Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Keine

d.) Auswirkungen auf die KLR und das Budget: keine

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen