Drucksache - DS/1008/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Drucksache 1008/VIII wurde am 05.06.2019 in der AG §78 „Tagesbetreuungsangebote für Kinder“ mündlich und vorab schriftlich zur Kenntnis gegeben. Zur Beantwortung der Drucksache wurde in der AG § 78 SGB VIII angeregt den Umgang mit dem Inhalt zu thematisieren und für die Umsetzung zu werben. Für die Erfassung des IST-Standes hat das Jugendamt eine Abfrage per Mail an alle Kitas in Lichtenberg gesendet. Es wurde für ca. 56 Kindertagesstätten geantwortet Das kann als repräsentativer Querschnitt betrachtet werden.
Zur Drucksache 1008/VIII wird durch die Lichtenberger Trägerschaft für Kindertagesstätten wie folgt Stellung genommen:
Die in der Sitzung der AG § 78 am 05.06.2019 anwesenden Träger waren sich darüber einig, dass der Wassergewöhnung im frühen Kindesalter eine große Bedeutung zukommt. Dennoch ist Wassergewöhnung und Schwimmunterricht keine Regelaufgabe in Kindertagesstätten, sondern ein Teil der Schulpflicht.
In der Begründung zur Drucksache werden die bedauerlichen Zahlen von Todesfällen durch Ertrinken aufgeführt, ohne die Altersstruktur der Betroffenen, die Unfallorte und die Umstände wie es zu den schrecklichen Ereignissen kam, zu differenzieren.
Die Abfrage in den Kindertagesstätten ergab, dass es keine einheitliche Haltung und auch keinen einheitlichen Umgang zu diesem Angebot in Kindertagesstätten gibt. Die Gründe sind so vielfältig wie die Trägerlandschaft selbst:
Die bereits positiven Erfahrungen sind oft seit Jahren gewachsen, die negativen ebenfalls. Zunehmend sind jedoch logistische, sowie personelle Probleme schwer oder gar nicht bei allen Trägern zu bewältigen. Der Eigenbetrieb von Berlin - Kindergärten NordOst hat sich an der Stellungnahme AG § 78 SGB VIII intensiv beteiligt. In einer eigenen Abfrage wurden Ergebnisse ermittelt, die in die Stellungnahme eingeflossen sind. Es gibt bereits langjährige und umfassende Erfahrungen im Träger zum Angebot. Es wird darauf hingewiesen, dass es keine abweichende Finanzierung der Eigenbetriebe im Vergleich zu den Freien Trägern gibt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum dem Eigenbetrieb hier eine besondere Stellung zukommen sollte und Erfahrungen der Freien Träger hier durch den Ursprungsinitiator als beispielgebend dargestellt werden.
Sollte es politischer Wille sein, dass das außerordentlich wichtige und sinnvolle Angebot zur Wassergewöhnung und/ oder Schwimmunterricht bereits im Kindertagesstätten-Alltag zu integrieren ist, sind eine gesicherte finanzielle und personelle Ausstattung für jedes Kind notwendig.
In der AG § 78 SGB VIII haben sich die Träger darauf verständigt, dass hier Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die bis jetzt nicht vorhanden sind. Ohne diesen Zuwachs an Ressourcen ist es weiterhin ein freiwilliges Zusatzangebot, über dessen Einsatz jeder Träger und jede Kita selbst entscheiden muss und darf.
Im Bezirk Lichtenberg von Berlin arbeiten derzeit 126 Kindertagesstätten von 82 Freien Trägern. Der Eigenbetrieb von Berlin- Kindergärten NordOst betreibt im Bezirk Lichtenberg 22 Kindertagesstätten. Die Kitalandschaft arbeitet nach den Vorgaben des Landes Berlin. Andere einheitliche Vorgaben bestehen nicht. Die Autonomie eines Freien Trägers bleibt dabei weitestgehend unangetastet. Das Land Berlin hat mit seiner Neuordnung bereits 2006 eine Gleichbehandlung der Träger im Kitasystem herstellen wollen.
Eine einheitliche Finanzierung und eine einheitliche Vereinbarung zu den zu erbringenden Leistungen sowie eine Qualitätsvereinbarung tragen dazu maßgeblich bei. Veränderungen und Weiterentwicklungen werden im Aushandlungsprozess erarbeitet.
a.) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: Keine b.) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine c.) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Keine d.) Auswirkungen auf die KLR und das Budget: keine
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