Drucksache - DS/0966/VIII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-137 für das Gelände der Kleingartenanlage „Oranke“ und einen Abschnitt der Hansastraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen um einen Abschnitt des Orankewegs zu erweitern. Das wesentliche Planungsziel, die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“, wird grundsätzlich beibehalten. Der Titel des Bebauungsplans 11-137 wird wie folgt geändert: Bebauungsplan 11-137 für das Gelände der Kleingartenanlage „Oranke“ sowie Abschnitte der Hansastraße und des Orankewegs im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Anlage 1:alter räumlicher Geltungsbereich Anlage 2:neuer räumlicher Geltungsbereich
b) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 3:Begründung zur Erweiterung des Geltungsbereichs
Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-137 für das Gelände der Kleingartenanlage „Oranke“ und einen Abschnitt der Hansastraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ziel des Bebauungsplanes Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-137 für das Gelände der Kleingartenanlage „Oranke“ sowie Abschnitte der Hansastraße und des Orankewegs im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ziel des Bebauungsplanes Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“
Anlage 3
Begründung zur Erweiterung des Geltungsbereichs
Im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht wurde mit Schreiben vom 21.12.2017 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima, SenUVK IV B 13 mitgeteilt, dass die entlang des östlichen Teiles des Orankewegs verlaufende übergeordnete Fahrradroute, welche entlang der Hansastraße in südwestliche Richtung weitergeführt wird und die geplante Radverkehrsverbindung entlang des Orankewegs, die westlich der Hansastraße in Richtung Indira-Gandhi-Straße verläuft, zu berücksichtigen sind (siehe Grafik). Weiterhin soll eine öffentliche Durchwegung planungsrechtlich gesichert werden. Um die Ziele der Radverkehrsinfrastruktur hinreichend berücksichtigen zu können, ist die Erweiterung des Geltungsbereichs um die Abschnitte des Orankewegs notwendig. Mit Schreiben vom 11.07.2018 wurden die Gemeinsame Landesplanungsabteilung und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erneut um Stellungnahme zur Mitteilung der Planungsabsicht gebeten. Mit Stellungnahmen vom 17.07. und 10.08.2018 wurden keine Bedenken gegen die Erweiterung des Geltungsbereichs vorgebracht. Der Titel des Bebauungsplans ist entsprechend anzupassen und erneut im Amtsblatt von Berlin zu veröffentlichen.
Quelle: Radverkehrsanlagen Lichtenberg, Plotausgabe 2013
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