Drucksache - DS/0957/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der eingeschränkten, erneuten Beteiligung der von der Änderung des Bebauungsplan betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren XVII-4 unter Berücksichtigung der geänderten Anlage 3 vom 12.09.2018
Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich Anlage 2:Abwägung gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB
b) den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplan-Entwurf XVII-4 vom 29. Januar 2016 mit Deckblättern vom 24. April 2017 und 22. März 2018 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, südlicher Grenze des Grundstücks Kynaststraße 18 und deren östlicher Verlängerung und der östlichen Grenze der Kynaststraße mit Ausnahme einer Teilfläche östlich der Kynastbrücke sowie für Teilflächen der Marktstraße und einen Abschnitt der Karlshorster Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg einschließlich der Begründung gemäß § 9 Absatz 8 BauGB.
Anlage 3: geänderte Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-4 (Änderung im Abschnitt IV.4; Auswirkung auf den Bedarf an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Sportflächen und Grünflächen)
c) den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XVII-4.
Anlage 4:Entwurf der Rechtsverordnung
d) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des Bebauungsplans XVII-4 bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.
e) mit der Durchführung des Beschlusses zu d) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Begründung:Da durch den Entwurf des Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Absatz 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplan-Entwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 AGBauGB.
Begründung der Dringlichkeit: Dem Bezirksamt ist an einer Festsetzung des Bebauungsplanes noch in diesem Jahr gelegen. Auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen drängt darauf. Um der BVV genügend Zeit zur Beratung der noch notwendigen Verfahrensschritte zu geben, ist es notwendig, die vorliegende Auswertung der eingeschränkten erneuten Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit der BVV möglichst zeitnah zur Kenntnis zu geben.
Bebauungsplan XVII-4
für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, südlicher Grenze des Grundstücks Kynaststraße 18 und deren östlicher Verlängerung und der östlichen Grenze der Kynaststraße mit Ausnahme einer Teilfläche östlich der Kynastbrücke, sowie für Teilflächen der Marktstraße und einen Abschnitt der Karlshorster Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
unmaßstäblich Bebauungsplan XVII-4
Planungsziele des Bebauungsplanes: Kerngebiet, Mischgebiete, allgemeine Wohngebiete, öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Öffentliche Parkanlage mit Spielplatz“ sowie „Naturnahe Grünfläche“, Sondergebiet für „Beherbung und Soziales“, Straßenverkehrsflächen, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“, Fläche für „Abwasserpumpwerk“
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