Drucksache - DS/0957/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-4 - Abwägung der eingeschränkten erneuten Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der geänderten Anlage 3; Arbeitstitel: "Ostkreuz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
27.09.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzK + Anlage 1 PDF-Dokument
Dring. VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
Dringl. VzK - Anlage 3 PDF-Dokument
Dringl. VzK - Anlage 4 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der eingeschränkten, erneuten Beteiligung der von der Änderung des Bebauungsplan betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren XVII-4 unter Berücksichtigung der geänderten Anlage 3 vom 12.09.2018

 

Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:Abwägung gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB

 

b)   den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplan-Entwurf XVII-4 vom 29. Januar 2016 mit Deckblättern vom 24. April 2017 und 22. März 2018 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, südlicher Grenze des Grundstücks Kynaststraße 18 und deren östlicher Verlängerung und der östlichen Grenze der Kynaststraße mit Ausnahme einer Teilfläche östlich der Kynastbrücke sowie für Teilflächen der Marktstraße und einen Abschnitt der Karlshorster Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg einschließlich der Begründung gemäß § 9 Absatz 8 BauGB.

 

Anlage 3: geänderte Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-4 (Änderung im Abschnitt IV.4; Auswirkung auf den Bedarf an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Sportflächen und Grünflächen)

 

 

c)   den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XVII-4.

 

Anlage 4:Entwurf der Rechtsverordnung

 

d)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des Bebauungsplans XVII-4 bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.

 

e)   mit der Durchführung des Beschlusses zu d) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Da durch den Entwurf des Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Absatz 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplan-Entwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 AGBauGB.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Dem Bezirksamt ist an einer Festsetzung des Bebauungsplanes noch in diesem Jahr gelegen. Auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen drängt darauf. Um der BVV genügend Zeit zur Beratung der noch notwendigen Verfahrensschritte zu geben, ist es notwendig, die vorliegende Auswertung der eingeschränkten erneuten Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit der BVV möglichst zeitnah zur Kenntnis zu geben.


Anlage 1

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales,

Wirtschaft und Arbeit

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

 

Bebauungsplan XVII-4

 

für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, südlicher Grenze des Grundstücks Kynaststraße 18 und deren östlicher Verlängerung und der östlichen Grenze der Kynaststraße mit Ausnahme einer Teilfläche östlich der Kynastbrücke, sowie für Teilflächen der Marktstraße

und einen Abschnitt der Karlshorster Straße im

Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

unmaßstäblich

Bebauungsplan XVII-4

 

Planungsziele des Bebauungsplanes:

Kerngebiet, Mischgebiete, allgemeine Wohngebiete, öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Öffentliche Parkanlage mit Spielplatz“ sowie „Naturnahe Grünfläche“, Sondergebiet für „Beherbung und Soziales“, Straßenverkehrsflächen, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“, Fläche für „Abwasserpumpwerk“

 

 
 

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