Drucksache - DS/0873/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin für die Fortzahlung und Basiskorrektur des Aufwendungsersatzes für selbstbeschaffte Betreuung einzusetzen.
Begründung: Auch nach Beginn des neuen Kitajahrs bleibt die Kitaplatzsituation weiter angespannt. Deshalb ist wichtig, dass nach Ausschöpfung aller weiteren Maßnahmen, Eltern einen geeigneten Kitaplatz anzubieten, der Bezirk weiterhin einen Aufwendungsersatz für private Betreuung finanziert. Die selbstbeschaffte und selbstverantwortete Betreuung ist auf die Übergangszeit bis zu einem geeigneten Kitaplatzangebot begrenzt. Die im März 2018 in Kraft gesetzte Regelung ist zum 31.07.2018 ausgelaufen und muss verlängert werden.
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