Drucksache - DS/0868/VIII  

 
 
Betreff: Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes durch das Bezirksamt, hier: § 37 Absatz 5?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBVO Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Pohle, RobertPohle, Robert
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
MA BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument

Das Berliner Mobilitätsgesetz ist am 18. Juli 2018 in Kraft getreten. Nach ihm benennt jeder Bezirk eine für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständige Person. Deren Befugnisse können die Bezirke selber festlegen.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

Wer ist im Bezirksamt die für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständige Person und welche Aufgaben und Kompetenzen hat sie?

 

 

 
 

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