Drucksache - DS/0868/VIII
Das Berliner Mobilitätsgesetz ist am 18. Juli 2018 in Kraft getreten. Nach ihm benennt jeder Bezirk eine für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständige Person. Deren Befugnisse können die Bezirke selber festlegen.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Wer ist im Bezirksamt die für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständige Person und welche Aufgaben und Kompetenzen hat sie?
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