Drucksache - DS/0822/VIII  

 
 
Betreff: Erfassung von Kindesmisshandlungen bei Einschulungsuntersuchungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
Verfasser:Kleinert, MarianneKleinert, Marianne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfrage AfD, Marianne Kleinert PDF-Dokument

Nach § 4 Bundeskinderschutzgesetz gibt es u. a. für behördliches medizinisches Personal eine Pflicht zur Weitermeldung von Informationen über Kindeswohlgefährdung, z. B. durch körperliche Misshandlung von Kindern. Durch die aktuelle Migrationswelle gibt es neue Formen von Kindesmisshandlung.
In vielen Herkunftsländern wird weibliche Genitalverstümmelung (FGM) praktiziert, die somit auch in Lichtenberg teilweise bereits Realität geworden sein dürfte.
Nach Angaben von Terre des Femmes wird sie in vielen Länder auch bereits vor dem Einschulungsalter (Link: https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/fgm/FGM-Statistik-2013.pdf ) durchgeführt.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:


1. Führen die Einrichtungen in Lichtenberg entsprechende Untersuchungen auch unter Berücksichtigung möglicher weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) durch?
 

2. Wie lauten die bisher bekannten Ergebnisse dazu?
 

 

 
 

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