Drucksache - DS/0822/VIII
Nach § 4 Bundeskinderschutzgesetz gibt es u. a. für behördliches medizinisches Personal eine Pflicht zur Weitermeldung von Informationen über Kindeswohlgefährdung, z. B. durch körperliche Misshandlung von Kindern. Durch die aktuelle Migrationswelle gibt es neue Formen von Kindesmisshandlung.
2. Wie lauten die bisher bekannten Ergebnisse dazu?
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