Drucksache - DS/0810/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an der Lichtzeichenanlage in der Treskowallee vor der Einmündung Hönower Straße eine vorgezogene Haltelinie auf der Straße auftragen zu lassen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat ich sich an die für den beschlossenen Antrag zuständige Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) gewandt. Die Antwort lautet wie folgt:
„Grundsätzlich ordnet die VLB unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich sogenannte vorgezogene Wartelinien an, wenn diese zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen. Allerdings ist es an der genannten Örtlichkeit nicht möglich, eine vorgezogene Wartelinie zu markieren. Diese würde aufgrund der Lage der einmündigen Hönower Straße ca. 45 m von der eigentlichen Haltlinie entfernt liegen, was einerseits nicht erwarten lässt, dass aufgrund dieses großen Abstandes Fahrzeuge dort bei Rot stehen bleiben würden, und andererseits hätte dies erhebliche negative Einflüsse aus die Leistungsfähigkeit der Lichtzeichenanlage Treskowallee/Waldowallee. Darüber hinaus werden die Linksabbiegenden in die Waldowallee getrennt signalisiert, infolgedessen werden unterschiedliche Rotzeiten für die geradeausfahrenden und linksabbiegenden Fahrzeugführenden geschaltet, wodurch es in der Folge zu Missverständnissen beim Einfahren der Fahrzeuge aus der Hönower Straße in die Treskowallee kommen könnte. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Linksabbiegenden von den Fahrzeugen, die tatsächlich bereits vor dem Stauraum an einer vorgezogenen Wartelinie bei Rot halten, aufgestaut würden und trotz eigener Grünphase nicht abbiegen könnten, weil sie nicht an den an der Wartelinie haltenden Fahrzeugen vorbeifahren können und dadurch den Linkabbiegefahrstreifen nicht erreichen. Dies würde eine Staubildung begünstigen. Das Verhalten in solchen Verkehrssituationen ist in den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt und verpflichtet die Fahrzeugführer auf der Treskowallee im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme schon jetzt, Fahrzeugführende, die aus der Hönower Straße in die Treskowallee abbiegen wollen, dass Einfahren bei Rückstau an der Lichtzeichenanlage zu ermöglichen.“
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