Drucksache - DS/0794/VIII  

 
 
Betreff: Schulgesundheitsfachkräfte an Lichtenberger Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gesundheit mitberatend
14.08.2018 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit vertagt   
11.09.2018 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit erledigt   
Schule und Sport Entscheidung
21.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
18.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften an ausgewählten Lichtenberger Schulen als Modellprojekt des Senats ermöglicht werden kann. Vorbild soll der Modellversuch an 20 Schulen im Land Brandenburg sein, der nach aktuellen Zwischenergebnissen vor allem den Bedarf an Grundschulen nahelegt.

 

Die Schulgesundheitsfachkräfte leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag bei der Bewältigung vieler gesundheitlicher und sozialer Probleme von Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig trägt ihre Arbeit zu einer maßgeblichen Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern und anderem schulischen Personal bei.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Anlage befindet sich das Schreiben, mit dem sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatorin für Bildung, Jugend und Familie für das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung eingesetzt hat. Eine Antwort steht noch aus.

 

 
 

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