Drucksache - DS/0786/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-134 - frühzeitige Beteiligungen; Arbeitstitel: Kleingartenanlage "Land in Sonne"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlagen  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-134

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:Auswertung und Ergebnis Behördenbeteiligung

 

b)das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-134

 

Anlage 3:Auswertung und Ergebnis Öffentlichkeitsbeteiligung

 

c)entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-134 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

d)mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

e)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 
 

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