Drucksache - DS/0745/VIII  

 
 
Betreff: Konversion einer Verkehrsfläche in Karlshorst-West
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt und Klimaschutz Entscheidung
06.06.2018 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Umwelt/Klima PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die Verkehrsfläche an der Spitze zwischen Odinstraße und Walkürenstraße zu einem Spielplatz oder einer Grünfläche konvertiert werden kann.

 

Es wird zudem ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung die geschätzten Kosten einer Flächenkonversion der oben bezeichneten Verkehrsfläche mitzuteilen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Fläche an der Spitze zwischen Odinstraße und Walkürenstraße dahin gehend überprüft, inwieweit die Verkehrsfläche zu einem Spielplatz oder einer Grünfläche konvertiert werden kann.

 

Es handelt sich um eine Brachfläche, zu der es mangels finanzieller und personeller Ressourcen aktuell keine Planungen gibt. Aufgrund der ungünstigen Lage ist die Fläche als Grünfläche oder als Spielplatz nicht geeignet. Der Zuschnitt der Fläche verbunden mit der Größe und Lage („Verkehrsinsel“) ist besonders für einen Spielplatz nicht erstrebenswert. Denn die Fläche müsste mittels Umzäunung gesichert werden, damit Kinder nicht ungehindert auf die Straße rennen. Darüber hinaus wäre das (spielerische) Betreten und Verlassen des Spielplatzes von Kindern immer mit der direkten Überquerung einer der beiden o.g. Straßen verbunden.

 

 

 
 

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