Drucksache - DS/0739/VIII  

 
 
Betreff: Kein Durchgangsverkehr mehr "An der Bucht" - Sicherheit und Gesundheit geht vor
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht an der Hildegard-Marcusson-Straße die Zufahren zu den Straßen „An der Bucht“ und „Paula-Fürst-Straße“ durch die Schilder 267 (Durchfahrt verboten) mit dem Zusatzschild 1022-10 (Radverkehr frei) zu untersagen.

 

Begründung:

Seit vielen Jahren wird die Straße „An der Bucht“ bei Stau und zähfließenden Verkehr auf der Hauptstraße in Rummelsburg als Umgehung für diese genutzt. Dieses führt besonders im Berufsverkehr, morgens zwischen 7.30 und 9.00 Uhr sowie abends zwischen 15.30 und 17.00 Uhr, zu einem erheblichen Verkehrsaufkommen und zum Stau in einem Wohngebiet. BewohnerInnen haben weder die Möglichkeit aus dem Wohngebiet raus bzw. wieder hereinzufahren.

Die durch den Verkehr entstehende deutlich erhöhte Schadstoffbelastung geht zu Lasten der Gesundheit und der Umwelt.

Ein gefahrenloses Überqueren der Straße ist besonders für Kinder auf dem Schulweg nicht mehr gewährleistet.

Initiativen des Kiezbeirat Rummelsburg zur Abwendung des Problems, wie die das Aufstellen der Schilder 250 (Durchfahrt verboten) mit dem Zusatzschild 1020-30 (Anlieger frei), wurden in der Vergangenheit wegen mangelnder Kontrollierbarkeit abgelehnt. Die vorgeschlagene Maßnahme bietet eine wirksame Maßnahme, den Durchgangsverkehr aus dem Wohngebiet heraus zu halten.

 

 

 

 

 
 

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