Drucksache - DS/0734/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Kosten bei einer Instandsetzung der Deckschicht in der Waldsiedlung, insbesondere in den Straßen Hoher Wallgraben, Güntherstraße, Sadowastraße, Hönower Wiesenweg, Liepnitzstraße sowie Rödel- und Schenkestraße entstünden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Straßen Hoher Wallgraben, Güntherstraße, Sadowastraße, Hönower Wiesenweg, Rödel- und Schenkestraße besitzen (bis auf die Liepnitzstraße) keine oder nur unzureichende Entwässerungsanlagen. Eine Instandsetzung der Entwässerungsanlagen ist nur durch eine groß angelegte Erneuerung der Straßen sinnvoll.
In diesem Zusammenhang müsste also neben der Instandsetzung der Deckschicht zusätzlich eine Entwässerungsanlage geplant und hergestellt werden. Seitens des Senats wird jedoch generell eine Oberflächenentwässerung (Versickerungsmulden etc.) gemäß BReWa-BE (Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin) priorisiert. Somit wäre eine einfache „Deckenerneuerung“ bei den o.g. Straßen allein nicht sinnvoll. Hierzu müssten die Straßen, auch im Hinblick auf die Muldenversickerung, komplett neu geplant werden, was zusätzlich zeit- und kostentreibend ist. Diese umfangreichen Baumaßnahmen wären demzufolge nur im Rahmen einer großen Investitionsmaßnahme möglich.
Hinzu kommt, dass die Liepnitzstraße in den 1990er Jahren zum großen Teil neu hergestellt wurde. Eine Erneuerung der Deckschicht in diesem Bereich wird fachlich als noch nicht sinnvoll eingeschätzt, da andere Straßen in weitaus schlechterem Zustand prioritär zu behandeln sind.
Für verlässliche Aussagen zu Baukosten müsste zunächst der objektive Zustand der o.g. Straßen erfasst werden, wofür im Straßen- und Grünflächenamt momentan keine finanziellen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Sobald die finanziellen und personellen Kapazitäten es zulassen, können die o.g. Straßen näher untersucht werden.
Eventuell auftretende Fahrbahnschäden in diesem Bereich werden im Rahmen der Straßenunterhaltung schon allein aus Verkehrssicherungsgründen auch weiterhin zeitnah beseitigt.
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