Drucksache - DS/0729/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-157 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: östlich Detlevstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Gelände zwischen Detlevstraße und Bahnaußenring sowie für die Detlevstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-157 aufzustellen.

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und

-        Sicherung der Erschließung.

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-157 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, den Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 


Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-157

für das Gelände zwischen Detlevstraße und Bahnaußenring

sowie für die Detlevstraße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

Ohne Maßstab

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes

und Sicherung der Erschließung

 


Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Der Eigentümer des Grundstücks östlich der Detlevstraße, die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE), hat am 9. Januar 2018 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Sie plant die Schaffung neuen Wohnraums auf dem oben genannten Grundstück.

Seitens des Bezirksamts Lichtenberg besteht, insbesondere im Hinblick auf das Bevölkerungs­wachstum im Land Berlin und die dadurch bedingte zunehmende Wohnungsnachfrage, ein großes Interesse an der Nutzbarmachung dieses Standorts zu Wohnzwecken.

Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da die ehemals gewerbliche Nutzung des Grundstücks aufgegeben wurde und es seit geraumer Zeit brach liegt. In der gegenwärtigen Situation ist eine Wohnnutzung in Geschossbauweise planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig.

Gebietscharakteristik Städtebauliche Situation

Stadträumlich befindet sich das Plangebiet im Ortsteil Alt-Hohenschönhausen im Bezirk Lichtenberg in einem Übergangsbereich zwischen einem Wohngebiet mit geringer baulicher Dichte, einem Gewerbegebiet sowie direkt angrenzend an den Bahnaußenring.

Das Umfeld des Gebietes ist hinsichtlich seiner städtebaulichen Struktur als heterogen zu bezeichnen. Neben den westlich angrenzenden Wohngebieten insbesondere der Gartenstadt Hohenschönhausen mit der ihr typischen offenen Einfamilienhausbebauung, die sich jenseits der Gehrenseestraße fortsetzt, prägen südlich des Plangebiets vor allem großmaßstäbliche gewerbe- bzw. industrietypische Anlagen mit einer entsprechenden Hallen- und Anlagenstruktur sowie den dazugehörigen Verwaltungsgebäuden das Bild.

Das Vorhabengrundstück wurde bis 1998 als Verladeplatz für Betonfertigteile des ehemaligen WBK Berlin sowie als Kfz-Pflegestützpunkt genutzt. Nach 1998 diente die Fläche zwischenzeitlich als Zwischenlager der INTECH Bauunion bzw. der INTECH Verwaltungsgesellschaft mbH.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch die anliegende Detlevstraße.

Öffentliche Verkehrsmittel stehen mit dem S-Bahnhof Gehrenseestraße sowie mit der in der Gehrenseestraße verkehrenden Buslinie 294 fußläufig zur Verfügung.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (Abl.S.31), zuletzt geändert am 9. Juni 2016 (ABl.S. 1362) stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche W4 mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von bis zu 0,4 dar.

Bereichsentwicklungsplanung

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Hohenschönhausen-Süd, die von der Bezirksverordnetenversammlung am 25.10.2007 beschlossen wurde, stellt für die im Plangebiet liegenden Grundstücke ein allgemeines Wohngebiet W4 mit einer GFZ von maximal 0,4 dar.

Vorhaben

Das durch die HOWOGE bisher nur verbal beschriebene städtebauliche Konzept sieht für den ca. 31.000 m² großen Geltungsbereich und das 26.768 m² große Vorhabengrundstück eine Bebauung durch Geschoss­wohnungsbau mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 40.000 m² vor, was einer GFZ von ca. 1,5 entspricht. Circa 10 Prozent der BGF sollen für ergänzende Nutzungen verwendet werden.

Der Berechnungsgrundlage des Berliner Modells folgend ist somit die Errichtung von 400 Wohneinheiten (WE) geplant. Nach dem Wohnungsschlüssel der HOWOGE entstünden ca. 450 WE.

Eine weitergehende städtebauliche Konzeption ist bisher nicht vorhanden und zum aktuellen Verfahrensstand durch den Vorhabenträger auch nicht gewollt. Das Vorhaben soll in einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren den Anwohnern vorgestellt werden und mit diesen abgestimmt werden. Das bereits gestartete Verfahren beinhaltet mehrere Beteiligungsphasen, die mit einem Architekturwettbewerb verzahnt sind. Darauf aufbauend soll die genaue Bebauung des Grundstücks qualifiziert werden.

Die Howoge hat die Grundzustimmung zur Anwendung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung abgegeben. Eine Vorabprüfung mithilfe des Berechnungsinstruments zum Berliner Modell ergab, dass eine Kostenbeteiligung des Vorhabenträgers an den zu erwartenden sozialen Infrastrukturfolgebedarfen im Rahmen der bisherigen Planung angemessen ist.

 

Sonstiges

Im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht hat die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass gegen die Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen, keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB liegen nicht vor.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg teilte mit, dass zum derzeitigen Planungsstand kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennbar ist.

 

 

 

 
 

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