Drucksache - DS/0677/VIII  

 
 
Betreff: Verbindliche Freistellungsregelung beim Ehrenamt in der Jugendarbeit schaffen
Status:öffentlichAktenzeichen:Abb. in Zwb. umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss mitberatend
08.05.2018 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt   
05.06.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
09.05.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
13.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stn. JHA PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach §11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird. Hier soll der Senat auch ersucht werden zu prüfen, ob Verdienstausfälle für Arbeitgeber*innen aus Landesmitteln erstattet werden können.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt unterstützt das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung.

 

Hierzu liegt eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vor (siehe Anhang).

 

 
 

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