Drucksache - DS/0677/VIII
Das Bezirksamt wurde ersucht,
sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach §11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird. Hier soll der Senat auch ersucht werden zu prüfen, ob Verdienstausfälle für Arbeitgeber*innen aus Landesmitteln erstattet werden können.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt unterstützt das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung.
Hierzu liegt eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vor (siehe Anhang).
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