Drucksache - DS/0580/VIII  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung bei Auswahlverfahren "Kunst am Bau"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  stellv. BzBmin/BzStRin FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2018 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport mitberatend
20.03.2018 
17. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   
Jugendhilfeausschuss mitberatend
06.03.2018 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Kultur und Bürgerbeteiligung Entscheidung
28.02.2018 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung vertagt   
18.04.2018 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.03.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stn. Schule und Sport PDF-Dokument
Zuarbeit für KulB Stellungnahme_0580_VIII JHA PDF-Dokument
BE KultBb PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

 in den künftigen Auswahlverfahren „Kunst am Bau“, insbesondere bei Gebäuden, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, diese zu beteiligen und dafür ein geeignetes Verfahren zu entwickeln.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat weitere Bedeutung, z. B. auch im Rahmen von Stadtentwicklungsprozessen erlangt. Junge Menschen sollen frühzeitig an Verantwortung für sich selbst, für andere und für die Gesellschaft herangeführt werden und in einem lebendigen Sozialraum aktiv an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes mitwirken können.

 

Als Punkte einer umfassenden Bürger:innenbeteiligung sind unter anderem die Stärkung des Partizipationspotenzials der Kinder und Jugendlichen, die Entwicklung von Strukturen und Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendbeteiligung und die Schaffung politischer Bedingungen zur bürgerschaftlichen Mitberatung und Mitentscheidung vorgesehen. In Berlin hat sich in den letzten Jahren eine vielfältige Beteiligungskultur entwickelt, die mit dazu beiträgt, die Bildungs- und Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Dies spiegelt sich auch im Prozess eines Auswahlverfahrens bei „Kunst am Bau“ wider. Die Zusammensetzung des Preisgerichts bei Wettbewerben Kunst am Bau ist in der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) geregelt. Dabei sind eine ungerade Anzahl von natürlichen Personen als Fachpreisrichter:innen und Sachpreisrichter:innen sowie deren jeweiligen Stellvertreter:innen zu benennen. Die Fachpreisrichter:innen sind mehrheitlich vertreten. Seit Jahren werden in Lichtenberg auch Kinder und Jugendliche im Rahmen von Juryentscheidungen bei Wettbewerben „Kunst am Bau“ einbezogen. Sie können an den Jurysitzungen teilnehmen, ihre Meinungen werden gehört und sind wichtig für die Entscheidungsfindung der Jurymitglieder. Allerdings besitzen die beteiligten Kinder und Jugendlichen kein Stimmrecht.

 

Bei baulichen Maßnahmen an Schulgebäuden wurden gute Erfahrungen mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beim Entscheidungsprozess gemacht. Der Wettbewerb „Kunst am Bau“ wurde z.B. in den Kunstunterricht einbezogen und die Schüler:innen durch die Lehrkraft auf die Jurysitzung vorbereitet. Die Kinder und Jugendlichen konnten so ihre beratende Funktion (Bsp.: Hans-und-Hilde-Coppi Gymnasium und Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium) aktiv wahrnehmen. Der Jugendfreizeitbereich steht im Kontext der Freiwilligkeit und der Freizeitgestaltung. Die Kinder und Jugendlichen müssen altersentsprechend über das Verfahren informiert und auf die Jurysitzung vorbereitet werden. In der Vergangenheit war es teilweise schwierig, dass die Kinder und Jugendlichen aus dem Jugendfreizeitbereich an der Jurysitzung teilnehmen konnten. Durch die zeitliche Festsetzung der Jurysitzungen war die Teilnahme der Kinder- und Jugendlichen erschwert und die Mitwirkung an solchen Entscheidungsprozessen bedarf verbindlicher Zusagen. Das heißt, die Kinder- und Jugendlichen müssen im demokratischen Prozess die Vertreter:innen auswählen, die das Vertrauen aller Nutzer:innen zur Entscheidungsfindung besitzen. Es bedeutet zudem, dass die Vertreter:innen aus den Einrichtungen eine eventuell anderslautende Entwurfsempfehlung durch Mehrheitsentscheidung des Preisgerichts akzeptieren und die Realisierung des Siegerkonzeptes aktiv mitgestalten. Die Wettbewerbsverfahren sind in der Regel anonyme Verfahren, d.h. dass die eingereichten Konzepte erst am Tag der Juryentscheidung den Jurymitgliedern und Beteiligten vorgestellt werden dürfen. Die Wettbewerbsverfahren richten sich nach vorgeschriebenen Richtlinien, um so auch die Rechtssicherheit der Entscheidungen zu gewährleisten.

 

Es ist also nicht möglich, die eingereichten Entwürfe im Vorfeld der Jurysitzung vorzustellen und zu besprechen. Dadurch wäre die Anonymität nicht mehr gewährleistet und der Vorgang somit unzulässig. Eine Möglichkeit für die verbesserte Beteiligung könnte darin bestehen, dass der Zeitpunkt der Jurysitzungen bei Wettbewerben „Kunst am Bau“ im Rahmen von baulichen Maßnahmen bei Jugendfreizeiteinrichtungen so gelegt wird, dass die Kinder und Jugendlichen einen besseren zeitlichen Zugang zur Teilnahme erhalten. Auch eine Verlegung der Sitzungen in die jeweilige Einrichtung ist denkbar. Allerdings sollten die baulichen und technischen Voraussetzungen gegeben sein. Eine ämterübergreifende Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Realisierung der Wettbewerbe „Kunst am Bau“ bei Einrichtungen der Jugendfreizeitarbeit scheint sinnvoll und zweckmäßig, um die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen optimal vorzubereiten. Es ist möglich, dass seitens der Geschäftsstelle „Kunst am Bau“ und im Stadtraum den beteiligten Kindern und Jugendlichen vorab die Verfahrensschritte erläutert und Fragen beantwortet werden. Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Mitspracherechte sicherzustellen, wird folgender Vorschlag unterbreitet:

 

Im ersten Schritt des Juryverfahrens werden den Kindern und Jugendlichen sowie ihren Betreuer:innen (ein/e benannte:r Sachpreisrichter:in als Nutzer:in der beteiligten Einrichtung) die Entwürfe präsentiert. Dies geschieht im Rahmen des normalen Verlaufs der Jurysitzung. Im nächsten Schritt wird den jungen Menschen die Möglichkeit gegeben, sich in einem bestimmten Zeitrahmen zurückzuziehen und in einem Aushandlungsprozess zu einem Ergebnis zu kommen. Das Ergebnis geht als Stimme der/s Sachpreisrichter:in in die Wertung ein.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen