Drucksache - DS/0574/VIII  

 
 
Betreff: Gründung eines Frauenbeirates des Bezirksamtes Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2018 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat die Gründung eines Frauenbeirates beschlossen. Der Frauenbeirat ist eine Interessenvertretung der im Bezirk lebenden und arbeitenden oder mit dem Bezirk verbundener Frauen. Er ist zugleich ein das Bezirksamt beratendes Gremium für Gleichstellung und Geschlechterdemokratie. Der Beirat erarbeitet zu Themen, die Frauen und gleichstellungsrelevante Aspekte betreffen und gibt Stellungnahmen und Empfehlungen an das Bezirksamt.

 

Der Beirat setzt sich aus maximal 20 stimmenberechtigten Mitgliedern zusammen, die unterschiedliche Lebenslagen und Interessen von Frauen im Bezirk repräsentieren. (Auswahlkriterien s. Anlage)

 

Die Geschäftsstelle des Beirates liegt bei der Gleichstellungsbeauftragten. Über die  Auswahl der Bewerberinnen entscheidet eine Jury unter dem Vorsitz des Bezirksbürgermeisters, bestehend aus den beiden Bezirksstadträtinnen, der Vorsitzenden des Gleichstellungsauschusses und der Gleichstellungsbeauftragten.

 


Anlage

 

Kriterien der Auswahl der Bewerberinnen

 

 

Der Beirat setzt sich aus Bürgerinnen, Vertreterinnen von Verbänden, Vereinen, Projekten sowie aus nicht stimmenberechtigten Mitgliedern der in der BVV vertretenen Parteien des Bezirksamtes Lichtenberg zusammen.

 

Kriterien der Auswahl – die Frauen sind:

 

- Bürgerinnen des Stadtbezirkes Lichtenberg

- oder/und beruflich in Lichtenberg verortet

-oder/und durch gesellschaftliches, frauenpolitisches Engagement mit dem Bezirk verbunden.

  • Vertreterin eines Trägers, der die Arbeit mit Frauen zum Schwerpunkt hat
  • Fachfrauen an Schnittstellen relevanter Bereiche: dazu gehören Wirtschaft, Bildung, Soziales, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Kultur, Jugend, Sport

 

- Die Bewerberinnen sollten vielfältige gleichstellungsrelevante sowie wie spezifische Kenntnisse mitbringen.

 

- Eine gleichmäßige sozialräumliche Verteilung sollte bei der Auswahl berücksichtigt werden.

 

- Die Vielfalt der Bedarfslagen zum Thema Gleichstellung erfordert es außerdem, dass               Fachfrauen im Beirat tätig werden und/oder Frauen, die selbst bestimmte Zielgruppen               vertreten.

Deshalb sollte mindestens eine berufene Frau im Frauenbeirat aktiv werden:

 

  • die die Interessen von Frauen mit Behinderung in die Arbeit des Beirats einbindet;
  • die die Interessen von Frauen mit Migrationshintergrund vertritt;
  • die die Interessen von alleinerziehenden Frauen vertritt;
  • die die Interessen von Mädchen, von Seniorinnen und queeren Frauen* vertritt

 

 
 

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