Drucksache - DS/0556/VIII  

 
 
Betreff: Vandalismus konsequent verfolgen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStRin SchulSpoFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
11.08.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
08.09.2022 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
13.10.2022 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Falle von Beschädigungen öffentlichen Eigentums grundsätzlich Strafanzeige zu erstatten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

 

Über die einzelnen Fälle ist der BVV jährlich unter Angabe der relevanten Informationen zu berichten.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen

 

Die grundstücksverwaltenden Bereiche, wie das Straßen- und Grünflächenamt und die Serviceeinheit Facility Management für die Dienstgebäude und Objekte der übrigen Fachvermögen bringen seit jeher Vandalismusschäden konsequent zur Anzeige, bzw. bei Bekanntsein der Täter*innen wird über das Rechtsamt direkt eine Schadenersatzforderung gestellt. Die überwiegenden Strafanzeigenverfahren werden jedoch seitens der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Berlin nach geraumer Zeit wieder eingestellt, da sich die Tatpersonen oft nicht ermitteln lassen. Bei der Polizei Berlin sind auch solche Fälle statistisch erfasst und in den Jahresberichten einsehbar.

 

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