Drucksache - DS/0555/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob durch Verhandlungen mit der GEMA das Ziel, einen Rahmenvertrag abzuschließen, der sämtliche Veranstaltungen des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung, von Schulen, Kitas, der Freiwilligen Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks sowie weiterer gemeinnütziger Träger beinhaltet, erreicht werden kann.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat sich mit einem Vertreter der Generaldirektion der GEMA in Verbindung gesetzt und alle Varianten geprüft, die den genannten Institutionen und Trägern zugutekommen können. Die GEMA hat das Bezirksamt über alle Rahmenverträge informiert, die im Land Berlin gelten. Vertragspartner sind jeweils die Senatsverwaltungen bzw. die LIGA der Wohlfahrtsverbände. Insofern impliziert die Mitgliedschaft in einem der Wohlfahrtsverbände die Gültigkeit des jeweiligen Rahmenvertrages. Dies gilt ebenfalls für Institutionen oder nachgeordnete Einrichtungen des Landes Berlin. Sollten einzelne Träger Nachfragen haben, können sie im Berliner Büro der GEMA Auskunft über den für sie gültigen Rahmenvertrag erhalten.
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