Drucksache - DS/0543/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-57; Arbeitstitel: "Wandlitzstraße“; Verfahrenstand: Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB sowie Teilung des Bebauungsplans
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  
VzK - Anlage 3  
VzK - Anlage 4  
VzK - Anlage 5  

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren 11-57.

 

Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich 11-57

Anlage 2:Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

b)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren 11-57.

 

Anlage 3:Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung

 

c)   die Teilung des Bebauungsplans 11-57 in die Bebauungspläne:

 

11-57a

 

für eine Teilfläche des Grundstücks Wandlitzstraße 18, 22 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst

 

und

 

11-57b

 

für die Grundstücke Wandlitzstraße 12 und 14 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst.

 

Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans 11-57a sind:

 

-  Festsetzung von Wohnbau- und Straßenverkehrsflächen.

 

Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans 11-57b sind:

 

-  Festsetzung von Wohnbau- und Straßenverkehrsflächen.

 

Anlage 4:Räumlicher Geltungsbereich 11-57a

Anlage 5:Räumlicher Geltungsbereich 11-57b

 

d)   die Teilung des Bebauungsplans 11-57 im Amtsblatt für Berlin bekannt zu geben.

 

e)   für den Bebauungsplan-Entwurf 11-57a die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

 

f)     mit der Durchführung der Beschlüsse zu c) bis e) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

 

Zu c)

 

Veranlassung und Erforderlichkeit sowie Planungskonzept

 

Die Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 11-57 ist erforderlich, um die für Berlin bedeutsamen Wohnungsbauinvestitionen im Bereich des Grundstücks Wandlitzstraße 18, 22 nicht durch noch bestehende Klärungsbedarfe im Bereich der Grundstücke Wandlitzstraße 12 und 14 zeitlich zu behindern.

 

Beide Bebauungspläne dienen der Festsetzung von Wohnbau- und Straßenverkehrsflächen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-57 umfasste bislang eine größere Fläche als die eines konkreten Wohnungsbauprojekts auf dem Grundstück Wandlitzstraße 18, 22. Der Geltungsbereich 11-57a soll nunmehr nur die Fläche des konkreten Projekts umfassen, für welche nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden soll. Daher soll der Geltungsbereich wie dargestellt geteilt werden.

 

Im Rahmen des im Frühjahr 2016 durchgeführten Grenztermins zur Bildung des Grundstücks Wandlitzstraße 18, 22 wurde dem neu zu bildenden Grundstück in Abstimmung mit der Deutschen Bahn der Streifen zwischen der ursprünglich vom Investor erworbenen Fläche und dem bestehenden Zaun (Ausnahme Maststandort) zugeschlagen. Soweit dieser Streifen noch der Planfeststellung unterliegt, wird selbiger aus dem zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-57a ausgespart.

Mit Freistellungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vom 24. Juli 2017 wurde das Grundstück Wandlitzstraße 12 (Flurstücke 340 und 341 der Flur 109) zum 14. August 2017 von Bahnbetriebszwecken freigestellt.

Somit umfassen die zukünftigen Plangebiete 11-57a und 11-57b keine planfestgestellten Bahnflächen.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 9. Juni 2016 (ABl. S. 1362) stellt für den weit überwiegenden Teil des Plangebiets 11-57 Wohnbaufläche W 3 (Obergrenze GFZ bis 0,8) dar. Im Südosten ist ein kleiner Bereich des Plangebiets Bestandteil der Darstellung des Ortsteilzentrums Karlshorst als gemischte Baufläche M 2 mit Einzelhandelskonzentration.

 

Die Darstellung der Wohnbaufläche gilt seit der am 11. Oktober 2013 bekannt gemachten FNP-Änderung „Karlshorst – Waldowallee (Lichtenberg)“, lfd. Nr. 03/10, mit der zwischen Wandlitzstraße und der „Abstellanlage Karlshorst“ eine wohnverträgliche Nutzung nicht betriebsnotwendiger Bahnflächen am Rande des „Seen- und Prinzenviertels“ ermöglicht wurde.

 

Nordöstlich des Plangebiets stellt der FNP Berlin Bahnfläche dar. Die östlich des Plangebiets gelegene Treskowallee ist als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt. Darüber hinaus stellt der FNP eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der westlich des Plangebiets befindlichen Trasse Blockdammweg–Wallensteinstraße–Ilsestraße mit einer Anbindung an die Sewanstraße dar. Dieser Straßenzug soll in erster Linie der Verbindung der Ortsteile Friedrichsfelde und Rummelsburg dienen.

 

Gemäß dem regionalplanerischen Ziel Z 1.2 aus dem FNP Berlin sind die Netzstrukturen und Flächen der übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu erhalten und auszubauen.

 

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines im FNP Berlin nachrichtlich übernommenen Wasserschutzgebiets.

 
 

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