Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der bis Ende des I. Quartals 2018 in Erarbeitung befindlichen Rahmenplanung für das "Gewerbegebiet Herzbergstraße" weitere Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel Gewerbe zu eröffnen.
Begründung:
Über dem Gewerbegebiet Herzbergstraße liegt seit 1998 der B-Plan XVII-B1 seit 1998. Es gibt 5 weitere B-Pläne zur Sicherung gewerblicher Nutzung, die sind bisher aufgestellt, aber noch nicht festgesetzt worden sind. Der StEPIndustrie und Gewerbe und das EpB (=Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich) sowie §34 BauGB gelten als Richtlinie, aktuell besteht aber eine gewisse Rechtunsicherheit, da das Gewerbe nur durch Bestandschutz gesichert ist. Die Bebauungspläne sollen dauerhaft bestehendes produzierendes Gewerbe sichern und Neuansiedlungen ermöglichen.