Drucksache - DS/0508/VIII  

 
 
Betreff: Gedenken an die Opfer des Stalinismus wachhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur und Bürgerbeteiligung Entscheidung
24.01.2018 
12. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2018 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE KulturBb PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus gegenüber der Gedenkstätte der Sozialisten regelmäßig zu reinigen. Dabei soll auch geprüft werden, wie das Gedenken an die hier benannten Opfer des Stalinismus noch deutlicher hervorgebracht werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat das Anliegen zum Anlass genommen, regelmäßige Reinigungsleistungen in der Gedenkstätte insgesamt vorzunehmen. Der Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus ist jedoch Eigentum des Förderkreises Erinnerungsstätte der deutschen Arbeiterbewegung Berlin-Friedrichsfelde e.V., da dieser ihn finanziert hat. Die eventuelle (regelmäßige) Reinigung des Steines als solches unterliegt dem Eigentümer.

 

Zur Prüfung, wie das Gedenken an die hier benannten Opfer des Stalinismus noch deutlicher hervorgebracht werden kann, ist Folgendes zu beachten:

 

Der Gedenkstein selbst ist nicht in die Denkmalliste Berlin eingetragen und unterliegt nicht dem Denkmalschutzgesetz Berlin. Die Untere Denkmalschutzbehörde (UD) hat die Einschätzung, dass es zunächst nicht in ihrem Aufgabenbereich liegt, das Gedenken an die hier benannten Opfer des Stalinismus noch deutlicher hervorzubringen. Nach Rücksprache mit dem Förderkreis wird die Ansicht von ebendiesen geteilt.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird daher das Anliegen an die Gedenktafelkommission des Bezirksamtes Lichtenberg übergeben. Grundlage für eine Entscheidung ist jedoch das Ergebnis des Gutachtens, das den damaligen Prozess der Umbettung aufarbeitet und historisch bewertet.

 

Sollte im Ergebnis dieses Gutachtens und der Entscheidung der Gedenktafelkommission die Aufstellung einer Hinweistafel in der Nähe des Gedenksteines erforderlich sein, ist dann ein geeigneterer Standort zu finden. Die unmittelbare Sichtachse zur Gedenkstätte der Sozialisten sollte nicht beeinträchtigt werden. Möglich wäre aus Sicht der UD z.B. eine Integration des Textes in der Dauerausstellung der alten Wache. Dies wäre jedoch mit dem Förderkreis abzustimmen.

 

 
 

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