Drucksache - DS/0466/VIII  

 
 
Betreff: Aufhebung bzw. Stop des B-Plan-Verfahrens 11-120 VE, Dolgenseecenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2017 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
07.12.2017 
12. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag AfD PDF-Dokument
BE ÖSM PDF-Dokument

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der DS/0466/VIII – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der AfD:

 

Begründung:

 

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat die Drucksache am 7.12.2017 beraten. Er ist nach eingehender Diskussion und nach Anhörung des Bezirksamtes mehrheitlich der Auffassung, dass dem Antrag aus verfahrenstechnischen und rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden kann. Zu den Gründen im Einzelnen:

 

  1. Da die Abwägung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange noch nicht stattgefunden hat, können auch keine Abwägungsfehler verifiziert werden. Rechtliche Verfahren bzw. Klagegründe sind bisher nicht ersichtlich.

Falls das Bebauungsplanverfahren gestoppt würde, könnte der Bauherr einen inhaltlich gleichlautenden Bauantrag nach §34 BauGB einreichen. Dieser müsste geprüft werden und wäre nach Aussage der Widerspruchsbehörde (SenStadt) unter Wegfall des Einzelhandels genehmigungsfähig. Daran kann der Bezirk kein Interesse haben.

  1. Die Bedenken des Runden Tisches wurden schriftlich festgehalten und werden im Rahmen der Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. Berücksichtigung heißt nicht automatische Zustimmung. Dies wäre nicht mit den gesetzlichen Vorschriften für den Abwägungsprozess vereinbar. Der Runde Tisch beschließt nicht über B-Pläne, sondern gibt Stellungnahmen ab. Dieses Beschlussrecht ist vom Gesetzgeber der Bezirksverordnetenversammlung zugewiesen.
  2. Gutachten werden nicht deshalb ungültig bzw. falsch, weil ihr Ergebnis dem Auftraggeber oder anderen Beteiligten missfällt. Im Falle erheblicher Bedenken wären Gegengutachten zu beauftragen. Das Bezirksamt sieht keine belastbaren Gründe, dafür ungeplante Haushaltsmittel zu beanspruchen. Das Verlangen nach Nachbesserung von Gutachten ist auch aus verfahrenstechnischen und rechtlichen Gründen fragwürdig und abzulehnen.
  3. Da die vorgesehene Anzahl der Geschosse bereits nach §34 BauGB genehmigungsfähig wäre, könnte der Bauherr – voraussichtlich mit Erfolg - Entschädigungszahlungen einklagen. Eine Reduktion der Geschosse ginge einher mit der Verminderung des sozial geförderten Wohnraums, der gegenwärtig zu einem Anteil von 50 % bindend zugesichert ist.

 

Text des Ursprungsantrages:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Das laufende o. g. B-Planverfahren ist mit sofortiger Wirkung zu stoppen, um die Abwägungsfehler kurzfristig zu beseitigen und um weitere rechtliche Verfahren gegen dieses Vorhaben in der vorliegenden Fassung zu vermeiden.
  2. In Auswertung des „Runden Tisches“ sind die Bedenken gegen diese Vorhaben in dieser Größe, die zum Dissens führten, zu berücksichtigen.
  3. Die vorliegenden Gutachten, vornehmlich das Schall-, Verkehrs- und Verschattungsgutachten sind zu überarbeiten.
  4. Das Gesamtkonzept ist auf maximal 6 Vollgeschosse zu reduzieren. Die Geschossflächenzahl ist auf das Maß von 1,92 zu reduzieren.

 

Abstimmung:11 / 3 / 0

 

 

 
 

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