Drucksache - DS/0368/VIII
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Stellen bis zur endgültigen Fertigstellung der Kreuzung Dönhoffstraße/Treskowallee nach einer Lösung zu suchen, damit die Fußgänger_innen gefahrlos queren können.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Als offensichtlich wurde, dass der Baubeginn der Umbauarbeiten auf der Treskowallee sich um Jahre nach hinten verschieben wird, hatte das Bezirksamt Lichtenberg bereits im Jahre 2015 auf Wunsch etlicher Bürger und politischen Vertretungen die Aufstellung des Zeichens 206 (Stoppschild) in Verbindung mit einer Markierung mittels des Zeichens 294 StVO (Haltelinie) veranlasst mit dem Ziel, eine Entspannung des Fußgängerverkehrs (querende Fußgänger) in der Dönhoffstraße herbeizuführen. Gleichzeitig soll hiermit ein Einfahren von Kraftfahrzeugen in die Treskowallee ohne Halt unterbunden werden.
Die als gefährlich empfundene Kreuzung Dönhoffstraße / Treskowallee ist jedoch immer wieder Thema in Bürgergesprächen. Das Bezirksamt Lichtenberg hatte sich deshalb mehrfach bei der zuständigen Verkehrslenkung Berlin für die Einrichtung einer zeitlich vorgezogenen Lichtsignalanlage in Form eines Provisoriums eingesetzt, denn erste Planungen zum Umbau der Treskowallee am Bahnhof Karlshorst ließen bereits früh erkennen, dass mit der Umgestaltung des Straßenlandes die Einrichtung einer Ampelanlage an ebenbesagter Kreuzung vorgesehen ist. Die Einrichtung einer provisorischen Lichtsignalanlage würde jedoch einen ähnlich zeitlichen Planungsaufwand wie eine festinstallierte Lichtsignalanlage bedeuten, dabei hohe Kosten verursachen und müsste den jeweiligen Bauabschnitten regelmäßig angepasst geschaltet werden. Dies führte zur Ablehnung der Idee zur Errichtung einer provisorischen Lichtsignalanlage.
Bedingt durch Bauarbeiten war die Verbindung Dönhoffstraße / Treskowallee für den motorisierten Verkehr zwischenzeitlich für mehrere Monate gesperrt. Eine sichere Querung für Fußgänger – sofern die Bauarbeiten dies zuließen – war möglich. Nach Öffnung der Kreuzung für den motorisierten Verkehr ist die jetzige Lage mit dem vom im Jahr 2015 herbeigeführten Zustand vergleichbar, wobei der motorisierte Verkehr nun durch die baustellenbedingte Situation noch zusätzlich zur besonderen Vorsicht angehalten ist.
Auch wenn die Einrichtung einer umfänglichen Ampelanlage leider erst einer der letzten Schritte bei der Umgestaltung des Straßenlandes sein wird, sieht der Bezirk keine weitere Möglichkeit, durch eine temporäre bauliche Maßnahme auf den Verkehr Einfluss zu nehmen. Das Bezirksamt Lichtenberg kann nur alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme sowie besondere Aufmerksamkeit im Straßenverkehr bitten.
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