Drucksache - DS/0364/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-27 - Einstellungsbeschluss
Arbeitstitel: Bornitzstraße Nord (Konsum)
Bebauungsplan 11-131 - Aufstellungsbeschluss
Arbeitstitel: Ruschestraße/Josef-Orlopp-Straße (Konsum)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
05.10.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlagen 1, 2 und 3 PDF-Dokument
VzK - Anhang zu Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-27 für das Gelände zwischen Josef-Orlopp-Straße, Straße 15, westlicher Grenze der KGA “Siegfriedslust”, Bornitzstraße und Ruschestraße im Bezirk Lichtenberg einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 26.01.1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich B-Plan XVII-27

 

b)   für das Gelände zwischen Josef-Orlopp-Straße, Straße 15, westlicher Grenze der KGA “Siegfriedslust”, Bornitzstraße und Ruschestraße im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-131 aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

- Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO,

- Gliederung des Gewerbegebiets nach städtebaulichen Gesichtspunkten,

- Sicherung von Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten,

- Sicherung einer öffentlichen Sportanlage,

- Sicherung öffentlicher Grünverbindungen.

 

Anlage 2:räumlicher Geltungsbereich B-Plan 11-131

 

 

c)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-131 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

d)      mit der Durchführung der Beschlüsse zu a), b) und c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

e)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Anlage 3: Begründung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XVII-27 und zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11-131

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen