Drucksache - DS/0362/VIII  

 
 
Betreff: Programmplanung Stadtumbau Ost - Vornotierung Programmjahr 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a) die in der Anlage Stadtumbau Ost - Anmeldung für das Pro­grammjahr 2018  gelisteten Maßnahmen zur Aufnahme in die Programmplanung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt anzumelden

 

b) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben

 

Begründung:

 

Die Anmeldung der Projekte erfolgt turnusmäßig für die neue Förderperiode (Programmjahr 2018) Priorisierung und Verteilung der Fördermittel wurden in Abstimmung mit den Fachämtern vorgenommen.

 

In einem erfolgreich verlaufenen Gespräch am 29.5.2017 im Hause der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen konnte erreicht werden, dass die Stadtumbauförderung für die Gebiete Neu- Hohenschönhausen und Fennpfuhl um ein Jahr verlängert wird. Gemäß Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 20.6.2017 wird bestätigt, „die Infrastruktur in den Gebieten Neu- Hohenschönhausen und Fennpfuhl weiterhin zu fördern und mit ausreichenden Kapazitäten auszustatten. Beide Gebiete leisten einen hohen Beitrag, um dringende und wichtige Aufgaben des Landes Berlin, wie Wohnraumversorgung für Geflüchtete und andere Wohnungssuchende zu bewältigen“. Nach dem Programmjahr 2018 wird die Förderung in den Gebieten Fennpfuhl und Neu- Hohenschönhausen nicht aktiv weitergeführt. Die Gebiete bleiben aber unter Beobachtung hinsichtlich der künftigen Bedarfsentwicklung. Die Gebiete Ostkreuz und Friedrichsfelde sind von der Verlängerung der Förderperiode nicht betroffen. Das Gebiet Frankfurter Allee Nord läuft bis 2021.

 

 

 

 
 

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