Drucksache - DS/0325/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat im Rahmen der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln) vom 30. Mai 2016 für das Bezirksamt Lichtenberg für alle Ämter, OE und SE die Einrichtung jeweils eines eigenen De-Mail-Postfachs im Sinne des De-Mail-Gesetzes beschlossen.
Jeweils mindestens zwei Mitarbeiter*innen werden für den Umgang mit De-Mail geschult.
Begründung: Das Berliner E-Government-Gesetz vom 30. Mai 2016 verpflichtet gem. § 4 Abs. 2 EGovG Bln alle Berliner Behörden bis zum 10. Juni 2017 zur Eröffnung einer De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie eines E-Mail-Zugangs mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
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