Drucksache - DS/0325/VIII  

 
 
Betreff: Einführung von De-Mail in Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln) im Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK -1 Anlage 1 Bereitstellung und Verwendung von DE-Mail PDF-Dokument
VzK - Anlage 2_Kosten des Betriebs von DE-Mail PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat im Rahmen der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln) vom 30. Mai 2016 für das Bezirksamt Lichtenberg für alle Ämter, OE und SE die Einrichtung jeweils eines eigenen De-Mail-Postfachs im Sinne des De-Mail-Gesetzes beschlossen.

 

Jeweils mindestens zwei Mitarbeiter*innen werden für den Umgang mit De-Mail geschult.

 

Begründung:

Das Berliner E-Government-Gesetz vom 30. Mai 2016 verpflichtet gem. § 4 Abs. 2 EGovG Bln alle Berliner Behörden bis zum 10. Juni 2017 zur Eröffnung einer De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie eines E-Mail-Zugangs mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

 

 
 

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