Drucksache - DS/0304/VIII  

 
 
Betreff: Neukonstituierung einer Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bildung von neuen Zuständigkeiten innerhalb des Bezirksamtes aufgrund des letzten Wahlergebnisses sowie des Bedarfs an Einbeziehung von Verwaltung erfordert eine Novellierung der bezirklichen Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum.

 

Die Aufgaben der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum basieren auf den allgemeinen Anweisungen für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen Berlins (Anweisung Bau – ABau) für Kunst am Bau / Kunst im Stadtraum.

 

Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum wird vom Bezirksbürgermeister geleitet und setzt sich wie folgt zusammensetzen:

 

Bezirksamtsmitglieder:

 

- Bezirksbürgermeister und Leiter der Abteilung  Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur

- Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit

 

Bezirksamtsverwaltung:

 

- Leitung des Amtes für Weiterbildung und Kultur

- Leitung des Stadtentwicklungsamtes

- Leitung des Straßen- und Grünflächenamtes

- Leitung des Facility Managements

- 1 MA der Unteren Denkmalschutzbehörde

- 1 MA der Wirtschaftsförderung Lichtenberg

- 1 MA des Amtes für Weiterbildung und Kultur zugleich die

=> Geschäftsstelle der Kommission Kunst am Bau und im Stadtraum Lichtenberg wahr.

 

Weitere Mitglieder:

 

- 1 Mitglied des BVV-Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung

- 1 Mitglied des BVV-Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung

- 1 Vertretung des Büros für Kunst im öffentlichen Raum

- 1 Vertretung des Künstlerverbandes Berlin

- 1 Mitglied des Kulturbeirats (Bereich bildende Kunst)

- 1 Vertretung der künstlerischen Fachöffentlichkeit

 

Die Mitglieder werden durch den Bezirksbürgermeister berufen, die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der VIII. Wahlperiode. Die erneute Berufung ist möglich. Die Mitgliedschaft erlischt, sobald diese durch eine andere Regelung ersetzt wird.

 

Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum in Lichtenberg lädt nach Bedarf weitere nicht stimmberechtigte Gäste ein.

 

Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum berät das Bezirksamt in grundsätzlichen Fragen der Kunst am Bau und der Kunst im Stadtraum.

 

Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum Lichtenberg arbeitet auf der Grundlage einer Geschäftsordnung; sie kann Arbeitsgruppen aus der Mitte seiner Mitglieder einrichten.

 

 

 
 

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