Drucksache - DS/0293/VIII  

 
 
Betreff: Eckwertebeschluss über die Aufteilung der Globalsummenzuweisung 2018/19
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal, GO Entscheidung
12.07.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzK PDF-Dokument
Dringl. VzK - Anlage 1  
Dringl. VzK - Anlage 2  
Dringl. VzK - Anlage 3  
Dringl. VzK - Anlage 4  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Globalsummenzuweisung 2018/19 wurde den Bezirken mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 19.04.2017 übermittelt. Die diesbezüglichen Unterlagen liegen den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Personal und Geschäftsordnung vor.

 

In Vorbereitung eines Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2018/19 sind die Bezirke gem. Aufstellungsrundschreiben 2018/19 aufgefordert, der Senatsverwaltung für Finanzen Eckwerte über das voraussichtliche Haushaltsvolumen und das Volumen der Verpflichtungsermächtigungen vorzulegen. Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 13.06.2017 diesen Eckwertebeschluss 2018/19 gefasst.

 

Das Haushaltsvolumen und das Volumen der Verpflichtungsermächtigungen nehmen derzeit folgenden Umfang an:

 

HaushaltsvolumenVerpflichtungsermächtigungen

2018886.819.700 €3.830.000 €

2019892.616.700 €0 €

 

 

Die Eckwerte wurden in folgenden Schritten ermittelt:

  1. In den nachfolgend benannten Einnahmen- und Ausgabenfelder wurden zunächst auf Basis der Leitlinien- bzw. der Zielbudgetvorgaben der Globalsummenzuweisung die Budgets ermittelt:
    1. A01 - Lehr- und Lernmittel
    2. A02 - Hochbauunterhaltung, differenziert nach der gesonderten Leitlinie für Schule i.H.v. 1,32 % des Wiederbeschaffungswerts der Gebäude und für alle anderen Bedarfsträger i.H.v. 1,2 % des Wiederbeschaffungswerts. Die OE-konkrete Zuordnung erfolgte im Einvernehmen mit den Fachämtern.
    3. A03 - Tiefbauunterhaltung
    4. A07 - Beköstigung
    5. Ausbildungsmittel
    6. A10 P - Pagatorische Kosten
    7. T-ZB - Zielbudgets Transfer
    8. Z-Teil
    9. E03 – Einnahmen im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben (A-Teil). Diese wurden auf die OE auf Basis der jeweiligen Ist-Einnahmen fortgeschrieben.
    10. E04 – Einnahmen im Zusammenhang mit Transferausgaben ohne Kita (Z-Teil)
    11. E05 – Einnahmen im Zusammenhang mit Betreuungsausgaben Kita/Tagespfl./Hort
  2. Die Bedarfe für die Personalmittel (ohne Honorare), für A08 – Bewirtschaftungsausgaben und E01 – Einnahmen aus Mieten und Pachten wurden zentral durch die Serviceeinheiten Finanzen und Facility Management errechnet und in die Eckwerte übernommen.
  3. Die Bedarfe für die Grünflächenunterhaltung (A04), investive Beschaffungen (A05), Verwaltungsausgaben (A09), Einnahmen abhängige Ausgaben (Sachmittel: A10 und Personal: PF) und korrespondieren Einnahmen (E01) sowie Honorare und Transferausgaben wurden auf Basis der Ansätze 2016/17 um unabdingbar notwendige technische Bedarfe fortgeschrieben. Dazu gehört u.a., bei Zuwendungen für freie Träger die Ansätze um 5 % zu erhöhen, um Tarifsteigerungen auszugleichen. 
  4. Die Einnahmenerwartung Erlösbeteiligung (E02) wurde i.H. des Ist 2016 gebildet.
  5. Die Investitionsmittel bilden die Investitionsplanung nach Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen ab.
  6. In den Eckwert 2018 eingeflossen ist der Jahresabschluss 2016 i.H.v. 13.511 T€, der in 2018 zusätzlich zur Globalsummenzuweisung zur Verfügung steht.              
    Für 2019 stehen zusätzliche Mittel aus einem Haushaltsüberschuss 2017 bislang nicht zur Verfügung. Derzeit wird der Haushaltsplanentwurf für 2019 voraussichtlich mit einer pauschalen Minderausgabe in Höhe von ca. 11 Mio. € belastet sein, der vor allem mittels eines Jahresüberschusses 2017 wieder aufgelöst werden müsste.
  7. In die Eckwerte 2018/19 zusätzlich eingeflossen sind die im Konsens zwischen dem Bezirksbürgermeister und den jeweiligen Abteilungsleitern verabredeten Mehrbedarfe, die auf Basis von Steckbriefen von den Fachämtern in Vorbereitung der zwischen 22. und 29.05. durchgeführten Haushaltsgespräche eingereicht wurden.

Im Ergebnis geben die konkreten Summen je Organisationseinheit in den Eckwertetabellen 2018 und 2019 gem. Anlagen 1-4 in den einzelnen Ausgaben- und Einnahmenfeldern in 2018 und 2019 die Haushaltsberatungen mit Stand Haushaltsgespräche wieder.

Die Klärung derzeit noch offener Fragestellungen sowie weitere Entscheidungen des Bezirksamts über Mehrbedarfsanmeldungen der Fachämtern können noch Änderungen in den OE-konkreten Budgets mit sich bringen. Mit Blick auf das Haushaltsvolumen wirken sie sich jedoch neutral aus.

Auf der Grundlage diverser Hinweise der Bezirke wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine so genannte „technische Fortschreibung“ zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über die Ergebnisse werden die Bezirke zu gegebener Zeit informiert. Darüber hinaus sollen nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der technischen Fortschreibung bisher noch nicht berücksichtigte Zugänge im Personalbereich aus der Beschlussfassung der AG Ressourcensteuerung vom 28.04.2017 umgesetzt werden. Die sich hieraus für den Bezirk Lichtenberg ergebenden Korrekturen werden im Rahmen des weiteren Planaufstellungsverfahrens berücksichtigt. Dies wird auch Auswirkungen auf das abschließende Haushaltsvolumen haben.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Rechtzeitige Information der BVV zum Stand der Haushaltsplanung 2018/19

 

 

 
 

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