Drucksache - DS/0293/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Globalsummenzuweisung 2018/19 wurde den Bezirken mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 19.04.2017 übermittelt. Die diesbezüglichen Unterlagen liegen den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Personal und Geschäftsordnung vor.
In Vorbereitung eines Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2018/19 sind die Bezirke gem. Aufstellungsrundschreiben 2018/19 aufgefordert, der Senatsverwaltung für Finanzen Eckwerte über das voraussichtliche Haushaltsvolumen und das Volumen der Verpflichtungsermächtigungen vorzulegen. Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 13.06.2017 diesen Eckwertebeschluss 2018/19 gefasst.
Das Haushaltsvolumen und das Volumen der Verpflichtungsermächtigungen nehmen derzeit folgenden Umfang an:
HaushaltsvolumenVerpflichtungsermächtigungen 2018886.819.700 €3.830.000 € 2019892.616.700 €0 €
Die Eckwerte wurden in folgenden Schritten ermittelt:
Im Ergebnis geben die konkreten Summen je Organisationseinheit in den Eckwertetabellen 2018 und 2019 gem. Anlagen 1-4 in den einzelnen Ausgaben- und Einnahmenfeldern in 2018 und 2019 die Haushaltsberatungen mit Stand Haushaltsgespräche wieder. Die Klärung derzeit noch offener Fragestellungen sowie weitere Entscheidungen des Bezirksamts über Mehrbedarfsanmeldungen der Fachämtern können noch Änderungen in den OE-konkreten Budgets mit sich bringen. Mit Blick auf das Haushaltsvolumen wirken sie sich jedoch neutral aus. Auf der Grundlage diverser Hinweise der Bezirke wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine so genannte „technische Fortschreibung“ zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über die Ergebnisse werden die Bezirke zu gegebener Zeit informiert. Darüber hinaus sollen nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der technischen Fortschreibung bisher noch nicht berücksichtigte Zugänge im Personalbereich aus der Beschlussfassung der AG Ressourcensteuerung vom 28.04.2017 umgesetzt werden. Die sich hieraus für den Bezirk Lichtenberg ergebenden Korrekturen werden im Rahmen des weiteren Planaufstellungsverfahrens berücksichtigt. Dies wird auch Auswirkungen auf das abschließende Haushaltsvolumen haben.
Begründung der Dringlichkeit: Rechtzeitige Information der BVV zum Stand der Haushaltsplanung 2018/19
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