Drucksache - DS/0290/VIII  

 
 
Betreff: Prioritäten für die bauplanungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
06.07.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
07.09.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
12. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖStadtMs PDF-Dokument

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0290/VIII in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht bevorzugt die Kleingartenanlagen in Lichtenberg bauplanungsrechtlich als Dauerkleingärten zu sichern, die nach Kleingartenentwicklungsplan der Sicherungsstufe Ia (ungesicherte Kleingärten), Ib (sonstige Kleingärten) oder III (zeitlich gesicherte Kleingärten) zugeordnet sind und die sich nicht im Landeseigentum befinden.

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat die Drucksache am 7.9.2017 beraten. Er unterstützt das Anliegen, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zunächst die Kleingartenanlagen zu bearbeiten, die ungenügend oder gar nicht gegenüber dem wachsenden Verwertungsdruck gesichert sind.

Die notwendigen Schritte mit zusätzlichen Bedingungen zu verknüpfen hielt der Ausschuss in seiner Mehrheit nicht für zielführend und im Widerspruch zu gesetzlichen Grundlagen stehend.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht vorrangig die Kleingartenanlagen in Lichtenberg bauplanungsrechtlich als Dauerkleingärten zu sichern:

  • die nach Kleingartenentwicklungsplan der Sicherungsstufe Ia (ungesicherte Kleingärten), Ib (sonstige Kleingärten) oder III (zeitlich gesicherte Kleingärten) zugeordnet sind und
  • die sich nicht im Landeseigentum befinden und
  • die vorrangig an Gemeinschaftsgärten verpachten und
  • deren Interessenvertretung einem Bebauungsplanverfahren zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 13 / 0 / 1

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen