Drucksache - DS/0288/VIII
Laut Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg sollen nicht beantwortete Mündliche Anfragen vom Bezirksamt binnen einer Woche schriftlich beantwortet werden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Wann ist mit der schriftlichen Beantwortung der Mündlichen Anfrage „Milieuschutz in Lichtenberg“ (DS/0224/VIII) vom 27.4. zu rechnen?
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