Drucksache - DS/0285/VIII
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Betreff: |
a) Antrag der Dolgensee 1 B.V., Dolgensee 2 B.V., Dolgensee 3 B.V., Dolgensee 4 B.V. und Lichtenberg Berlin B.V. GbR auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens über das Grundstück Rhinstraße 139 vom 24.10.2016 b) Aufstellung einer städtebaulichen Rahmenplanung für die Grundstücke Rhinstraße 137/137A/139 und dem Verflechtungsbereich |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Bezirksamt | Bezirksamt |
Verfasser: | BzStRin StadtSozWiArb | |
Drucksache-Art: | Vorlage zur Kenntnisnahme | Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.) |
Beratungsfolge: |
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht, - Die DS/0284/VIII – Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes – wird aufgehoben.
- Das Bezirksamt wird ersucht die Aufstellung einer städtebaulichen Rahmenplanung für die Grundstücke Rhinstraße 137/137A/139 und dem Verflechtungsbereich zu beschleunigen und
- über die Anträge auf Einleitung vorhabenbezogener Bebauungspläne in den betreffenden Flurstücken erst nach Vorliegen der städtebaulichen Rahmenplanung abschließend zu entscheiden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: - Das Bezirksamt nimmt die Aufhebung der Kenntnisnahme zur Kenntnis.
- Die Erarbeitung des Rahmenplans Rhinstraße 137, 137A, 139 und dem Verflechtungsbereich erfolgt seit Anfang November 2017. Seitdem wird bereits intensiv an der Erarbeitung eines Rahmenplans für die betroffenen Bereiche gearbeitet. Es ist geplant, im März der BVV erste Zwischenergebnisse zur Kenntnis zu geben.
- Über die eingereichten Anträge auf Einleitung von Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, zum Einen für die Rhinstraße 137, 137A und zum Anderen für die Rhinstraße 139 wurden bereits aufgrund unvollständiger Unterlagen sowie den ungünstigen Rahmenbedingungen (Immissionen, Verkehr, soziale Infrastruktur), die eine Wohnnutzung auf den Grundstücken schwierig erscheinen lassen, in der Bezirksamtssitzung am 30.05.2017 negativ entschieden. Daher kann eine erneute Entscheidung über die eingereichten Anträge nach Fertigstellung des Rahmenplans nicht erfolgen, da diese bereits abschließend abgelehnt wurden.
Anträge müssen erneut und vollständig seitens der Vorhabenträger eingereicht werden, um eine erneute Entscheidung herbeizuführen.
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