Drucksache - DS/0285/VIII  

 
 
Betreff: a) Antrag der Dolgensee 1 B.V., Dolgensee 2 B.V., Dolgensee 3 B.V., Dolgensee 4 B.V. und Lichtenberg Berlin B.V. GbR auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens über das Grundstück Rhinstraße 139 vom 24.10.2016
b) Aufstellung einer städtebaulichen Rahmenplanung für die Grundstücke Rhinstraße 137/137A/139 und dem Verflechtungsbereich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
05.10.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.11.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen mitberatend
12.07.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2017 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2018 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage  
Dringliche BE ÖStadtMs PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

  1. Die DS/0284/VIII – Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes – wird aufgehoben.
  2. Das Bezirksamt wird ersucht die Aufstellung einer städtebaulichen Rahmenplanung für die Grundstücke Rhinstraße 137/137A/139 und dem Verflechtungsbereich zu beschleunigen und
  3. über die Anträge auf Einleitung vorhabenbezogener Bebauungspläne in den betreffenden Flurstücken erst nach Vorliegen der städtebaulichen Rahmenplanung abschließend zu entscheiden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Das Bezirksamt nimmt die Aufhebung der Kenntnisnahme zur Kenntnis.

 

  1. Die Erarbeitung des Rahmenplans Rhinstraße 137, 137A, 139 und dem Verflechtungsbereich erfolgt seit Anfang November 2017. Seitdem wird bereits intensiv an der Erarbeitung eines Rahmenplans für die betroffenen Bereiche gearbeitet. Es ist geplant, im März der BVV erste Zwischenergebnisse zur Kenntnis zu geben.

 

  1. Über die eingereichten Anträge auf Einleitung von Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, zum Einen für die Rhinstraße 137, 137A und zum Anderen für die  Rhinstraße 139 wurden bereits aufgrund unvollständiger Unterlagen sowie den ungünstigen Rahmenbedingungen (Immissionen, Verkehr, soziale Infrastruktur), die eine Wohnnutzung auf den Grundstücken schwierig erscheinen lassen, in der Bezirksamtssitzung am 30.05.2017 negativ entschieden. Daher kann eine erneute Entscheidung über die eingereichten Anträge nach Fertigstellung des Rahmenplans nicht erfolgen, da diese bereits abschließend abgelehnt wurden.

Anträge müssen erneut und vollständig seitens der Vorhabenträger eingereicht werden, um eine erneute Entscheidung herbeizuführen.

 

 

 
 

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