Drucksache - DS/0178/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-40-1 - Behördenbeteiligung
Arbeitstitel: Wartiner Straße 1 und 6 sowie Falkenberger Chaussee 160
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlagen 1 u. 3 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-40-1;

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich [bereits mit Erweiterung des Geltungsbereiches siehe b)]

Anlage 2:Auswertung und Ergebnis

 

b)   den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-40-1 für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6 sowie Falkenberger Chaussee 160 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen zu erweitern. Da sich der Titel des Bebauungsplans durch die Geltungsbereichserweiterung nicht ändert, ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht erforderlich.

 

Anlage 3:Begründung zur Änderung und Darstellung der zu erweiternden Fläche

 

c)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf 11-40-1 für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6 sowie Falkenberger Chaussee 160 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

d)   mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 


Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-40-1

 

für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6 sowie Falkenberger Chaussee 160

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

 

 

ohne Maßstab

Ziele des Bebauungsplanes

 

-                 Änderung von Teilflächen des allgemeinen Wohngebiets in Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule und gedeckte Sportanlage“

 

-                 Änderung einer öffentlichen Parkanlage (ehemaliger Schulstandort) in Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule und gedeckte Sportanlage“


Anlage 3

Anlage 3

 

Begründung zur Änderung des Geltungsbereiches

und Darstellung der zu erweiternden Fläche

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-40-1 wird erweitert. Die zu erweiternde Fläche (s. untenstehende Darstellung) liegt innerhalb der Straßenverkehrsfläche der Wartiner Straße. Diese Fläche ist bereits durch den Bebauungsplan 11-40 als Straßenverkehrsfläche gesichert worden, hier jedoch ausschließlich zur Sicherung der bestehenden Wartiner Straße. Im nun vorliegenden Bebauungsplan 11-40-1 dient diese Fläche zusammen mit den sich westlich und östlich anschließenden neu festgesetzten Straßenverkehrsflächen der Flächensicherung für den langfristig geplanten Lückenschluss der Straßenbahn über die Dorfstraße und Wuhletalstraße bis zur Bestandsstrecke der M 8. Damit für die geplante Trasse der Straßenbahn alle im Bereich des Bebauungsplans notwendigen Flächen gesichert sind, soll die Fläche in den Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes 11-40-1 aufgenommen werden. Der Geltungsbereich wird daher um eine ca. 150 m2 große Fläche, bestehend aus einem Teil des Flurstücks 256, erweitert.

Eine Änderung des Bebauungsplantitels ergibt sich hieraus nicht. Eine Veröffentlichung der Geltungsbereichsänderung im Amtsblatt ist daher nicht erforderlich. Der erweiterte Geltungsbereich wurde bereits zur Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB präsentiert.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wurden mit Schreiben vom 26.09.2016 über die geplante Erweiterung des Geltungsbereichs informiert. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung stimmte mit Schreiben vom 13.10.2016 der Erweiterung des Geltungsbereiches zu. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen äußerte sich nicht. Entsprechend AV Mitteilung geht der Bezirk davon aus, dass Bedenken nicht erhoben werden, da sich die zuständige Senatsverwaltung nicht innerhalb von einem Monat seit Zugang der Mitteilung geäußert hat.

 

 
 

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