Drucksache - DS/0166/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-120 VE
Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich Anlage 2:Auswertung und Ergebnis
b)entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-120 VE weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
c)mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-120 VE für die Grundstücke Dolgenseestraße 8, 8A und 11, 11A sowie die südlich und westlich angrenzenden Flächen Flur 411, Flurstücke 172 und 240 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
Stand 23.01.2017
Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Festsetzung eines sonstigen Baugebietes mit der Zweckbestimmung „Wohngebäude und Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum
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