Drucksache - DS/0160/VIII  

 
 
Betreff: Bedarfsgerechte stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung sowie psychisch erkrankter Menschen im Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  stellv. BzBmin/BzStRin FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.03.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  
VzK (2. Zwb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) - Anlage 1  
VzK (2. Zwb.) - Anlage 2  
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass der dringend notwendige Ausbau der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung sowie psychisch erkrankter Menschen im Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gesichert wird. Die durch das KEH im Dezember 2016 beantragten Fördermittel beim Senat von Berlin für den Ausbau dieser Einrichtungen müssen im Haushalt berücksichtigt werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Zwischenbericht vom 26.04.2017 wurde die BVV darüber informiert, dass das Bezirksamt sich an die zu diesem Zeitpunkt zuständige Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kolat, mit der Bitte um Unterstützung gewandt hatte. Ein weiterer Zwischenbericht an die BVV erfolgte am 29.05.2018 in dessen Rahmen die BVV das Antwortschreiben von Gesundheitsstaatsekretär Boris Velter zur Kenntnis gegeben wurde.

 

Stand Dezember 2022

Das geplante Behandlungszentrum für psychisch kranke Kinder und Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung am Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (BHZ) konnte ist bis dato aufgrund einer Finanzierungslücke nicht realisiert werden. Die Notwendigkeit zur Errichtung des BHZ besteht jedoch weiter und ergibt sich aus den letzten vier Landeskrankenhausplänen, in denen das Evangelische Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge sukzessive damit beauftragt wurde, die Krankenhausversorgung psychisch kranker Menschen mit geistiger Behinderung als besondere Aufgabe für das Land Berlin zu leisten. Hinzu kommt die Pflichtversorgung für die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Es handelt sich dabei um 20 Kapazitäten Kinder- und Jugendpsychiatrie (davon 12 Plätze Tagesklinik) und 23 Kapazitäten Erwachsenenpsychiatrie.

 

Das Evangelische Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge bemüht sich seit 2016 um eine geeignete Immobilie und eine solide Finanzierung des Vorhabens. Hierzu fanden bis heute eine Reihe Gespräche des Trägers mit der Senatsverwaltung für Gesundheit statt. Zwischenzeitlich wurde immer wieder deutlich, dass die Höhe der Fördermittel vom Land und die Eigenmittel des Trägers die Gesamtkosten des Vorhabens nicht decken und es eine erhebliche Finanzierungslücke gibt. Im April 2021 wurde deshalb seitens des Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge aus Kostengründen auf die Herrichtung des Hauses 26 verzichtet. Nach aktuellem Planungsstand soll das BHZ nun im neu zu bauendem Haus 27 und im Bestandsgebäude Haus 9 errichtet werden. Die Kostenlücke wurde so zwischenzeitlich geschlossen. Mit der Kostenberechnung vom 25.11.2021 sind seitens des Senats 11.090.000 € für das Bauvorhaben geplant. Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 06.10.2022 sind die Baupreise im Zeitraum zwischen August 2021 und August 2022 jedoch um 16,5% gestiegen, sodass sich nun erneut eine erhebliche Finanzierungslücke auftut.

 

Nach Informationen des Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge ist es trotz wiederholter Nachfragen seitens der Klinik noch zu keinem Termin mit der Senatsverwaltung für Gesundheit zu der sich erneut auftuenden BHZ/Finanzierungslücke gekommen.

 

Das Bezirksamt hat sich stark auf Landesebene dafür eingesetzt, eine Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Realisierung des Vorhabens zu erreichen. Der Auftrag sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass der dringend notwendige Ausbau der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung sowie psychisch erkrankter Menschen im Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gesichert wird, wurde von Seiten des Bezirks erfüllt. Nun gilt es die Finanzierungslücke der Fördermittel vom Land und der Eigenmittel des Trägers durch den Träger und den Senat zu schließen. Soweit es dem Bezirk möglich ist, wird das Bezirksamt Lichtenberg auch weiter an gegebener Stelle auf dieses Ziel hinwirken, jedoch sind die Einflussmöglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft.

 

 

 
 

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