Drucksache - DS/0158/VIII  

 
 
Betreff: Verzicht von Tabakwerbung auf bezirkseigenen Flächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktion SPD
Verfasser:BzStRin JugGesBüD 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
Änderungsantrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Titel der Drucksache wird geändert in:

 

Verzicht von Tabak- und Alkoholwerbung auf bezirkseigenen Flächen

 

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

 

Bei der Neuvergabe bzw. Neuausschreibung von bezirklichen Flächen wird Tabak- und Alkoholwerbung zukünftig vertraglich ausgeschlossen. Darüber hinaus wird sich das Bezirksamt Lichtenberg beim Senat für einen generellen Tabak- und Alkoholwerbeverzicht in künftigen Werbenutzungsverträgen einsetzen.

 

Begründung:

Die Anzahl der Menschen die an Folgen von Alkoholkonsum sterben, ist wie bei Toten in Folge von Nikotinkonsum erschreckend hoch. Daher sollte auch hier ein Werbeverbot folgen.  

 

 
 

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