Drucksache - DS/0157/VIII  

 
 
Betreff: Gebietsbeiräte berufen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeWirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen Entscheidung
13.04.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen vertagt   
11.05.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen im Ausschuss abgelehnt   
Kultur und Bürgerbeteiligung mitberatend
26.04.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE WiASozGw PDF-Dokument

Der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0157/VIII:

 

Begründung:

Der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 die DS/0157/VIII „Gebietsbeiräte berufen“ federführend beraten. Beratungsgegenstand war die durch den mitberatenden Ausschuss Kultur und Bürgerbeteiligung geänderte Fassung, die von der Fraktion DIE LINKE. übernommen wurde (Der Satzteil - darunter z. B. Stadtplanung/Bauvorhaben, Verkehrs- und Infrastrukturfragen,  Wohnumfeldgestaltung - “ soll gestrichen werden).

 

Text des Ursprungsantrages:
1. Das Bezirksamt wird ersucht in allen 13 Stadtteilen des Bezirkes Lichtenberg einen Gebietsbeirat zu berufen.
Die Beiräte sollen in Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Stadtteilentwicklung und -ge-
staltung als ehrenamtliches Gremium Ansprechpartner für die Bürger*innen und das Bezirksamt sein. Sie sollen damit ein zusätzliches Angebot des Bezirksamtes für den Ausbau einer niederschwelligen und stadtteilbezogenen Bürgerbeteiligung sein.

2. Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der Berufung der Beiräte darauf zu achten, dass die Mitglieder ihren Wohnsitz im jeweiligen Stadtteil haben und selbst nicht als Abgeordnete, Be-zirksverordnete oder Bürgerdeputierte tätig sind.

3. Über die Stabsstelle Bürgerbeteiligung sollen den Beiratsmitgliedern die für ihren Stadtteil relevanten Vorhaben und Entscheidungen des Bezirksamtes in geeigneter Weise und zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Den Beiräten soll durch die Gebiets- und Stadtteilkoordinator*innen fachliche und organisatorische Anleitung und Unterstützung gegeben werden.

Abstimmungsergebnis: 10 / 5 /

 

 
 

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