Drucksache - DS/0134/VIII  

 
 
Betreff: Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Turnhallen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gleichstellung und Inklusion mitberatend
05.04.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion erledigt   
Haushalt, Personal, GO Entscheidung
12.04.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
10.05.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Sport mitberatend
18.04.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit) erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE HPGO PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen des Umbaus und der Sanierung von Turnhallen die Möglichkeiten der Schaffung baulicher Voraussetzungen der Inklusion geprüft und diese  in die Planungen aufgenommen werden. In diesem Kontext relevante bauliche Maßnahmen umfassen insbesondere

 

  • die Anlage von barrierefreien Zufahrtswegen und Zugängen,
  • den Einbau automatischer Türöffner,
  • den Einbau von Türen mit ausreichender Breite für die Passierbarkeit von Rollstühlen,
  • den Einbau barrierefreier Toilettenanlagen, Waschräume und Duschen,
  • die Anlage von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel,
  • die Anbringung sichtbarer und tastbarer Orientierungshilfen,
  • die Ausstattung von Umkleidekabinen mit Stützgriffen und rollstuhlunterfahrbaren Bänken.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei allen Grundinstandsetzungen von Sporthallen werden Zufahrtswege und Zugänge Barrierefrei gestaltet. Die Türen bekommen wie in den Schulen allerdings keine automatischen Türöffner, da diese der sonstigen Frequentierung im Schulbetrieb nicht gewachsen sind. Stattdessen sichern wir eine Leichtgängigkeit der Türen, damit diese auch von Personen mit Einschränkungen gut zu öffnen sind. Die ausreichende Türbreite für Räume, die von Rollstuhlfahrern genutzt werden, ist selbstverständlich.

 

 

Alle Sporthallen bekommen auf Hallenebene je nach Größe mindestens ein in der Regel zwei barrierefreie WC mit Dusche und Umkleidemöglichkeit. Diese sind auch mit den angesprochenen Stützgriffen ausgestattet.

Orientierungshilfe bieten Farbkonzept und Beschilderung.

 

Separate Aufbewahrungsräume für Rollstühle sind aus Platzgründen bisher nicht vorgesehen worden. Hier werden bei Notwendigkeit vonseiten des Bereiches Schule/ Sport organisatorische Maßnahmen ergriffen.

 

 
 

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