Drucksache - DS/0110/VIII  

 
 
Betreff: Rahmenkonzeption Bürgerhaushalt Lichtenberg und Geschäftsordnung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHaushalt/Personal und GO
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur und Bürgerbeteiligung mitberatend
22.03.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung erledigt   
Haushalt, Personal, GO Entscheidung
08.03.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
12.04.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
Rahmenkonzeption Bürgerhaushalt_mit Verfahrensablauf  
Begleitgremium Bürgerhaushalt_Beschluss Begleitgremium 12 01 17  
BE HPGO PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt, Personal, GO empfiehlt die Annahme der Drucksache sowie des nachfolgenden Begleitbeschlusses:

 

Das Bezirkskamt wird ersucht, Vorschläge, die nicht in die Zuständigkeit des Bezirks fallen, direkt an die zuständigen Einrichtungen/Behörden bzw. Institutionen weiterzuleiten. Die Vorschlagseinreicherinnen bzw. -einreicher sollen hierüber in Kenntnis gesetzt werden.

 

Begründung:

 

Der Ausschuss hat die Drucksache beraten und folgt der Empfehlung des Fachausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen) die Drucksache zu beschließen grundlegend. Während der Debatte hat sich im Ausschuss aber noch eine Verfahrensanregung ergeben. Das betrifft Vorschläge, die nicht in der Zuständigkeit des Bezirkes liegen. Diese sollen direkt an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden, damit es nicht zu einer Verlängerung des Entscheidungsprozesses kommt. Hierzu wurde ein Begleitbeschluss gefasst.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 15:0:0

 

 
 

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