Drucksache - DS/0071/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in der Gensinger Straße an den Einmündungen zur Hauptachse in geeigneter Weise auf die jeweiligen dort folgenden Hausnummernbereiche hingewiesen werden kann.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hält es nicht für zielführend, der Undurchsichtigkeit von Hausnummern mit weiteren Zusatzschildern an jeder Straßeneinmündung entgegenzuwirken – zumal Zusatzhinweise an öffentlichen Straßenschildern bereits anzeigen, welche Nummern folgen.
Dennoch hat sich das Bezirksamt an mehrere Eigentümer und Verwalter im Gensinger Viertel gewandt und auf den Antrag der BVV hingewiesen, da diese auf ihren eigenen Flächen ggf. bessere Möglichkeiten für eine übersichtliche Beschilderung haben. Die HOWOGE hatte dies beispielsweise für das Gebiet rund um die Sewanstraße mit einer eigens gestalteten Übersichtstafel aufgrund eines BVV-Antrags bereits vorgemacht (siehe Drucksache „0760/VII – Hausnummern Hochhaussiedlung Sewanstraße übersichtlich darstellen“).
Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:
INDUSTRIA WOHNEN GmbH teilt mit:
„Wir haben dieses zum Anlass genommen, um unsere Beschilderung der Hausnummern erneut zu prüfen. Beiliegend übersenden wir Ihnen aktuelle Fotoaufnahmen derselben.
Die Beschilderungen und der Hinweis zu den Hausnummern ist vorhanden und bei Dunkelheit beleuchtet. Aus unserer Sicht sind die Anforderungen ausreichend erfüllt.“
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH teilt mit:
„Ihrem Hinweis folgend haben wir uns die Gegebenheiten vor Ort angesehen. Hinweise von Mietern aus den HOWOGE-Beständen bezüglich einer „Unlogik“ der Beschilderung liegen uns nicht vor.
Dennoch haben wir uns entschieden, an der Einmündung Gensinger Straße zur Hauptachse nach Prüfung der grundstücksrechtlichen Voraussetzungen einen Wegweiser zu errichten.“
PRIMA Wohnbauten Privatisierungs-Management GmbH teilt für Vonovia GmbH mit:
Die Deutsche Wohnen SE hat auf das Schreiben des Bezirksamtes nicht geantwortet.
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