Drucksache - DS/0068/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich an den privaten Eigentümer der Fläche des Grundstücks Tannhäuser Straße 97-101 zu wenden, mit dem Ziel diese Fläche unbebaut zu lassen und eine öffentliche naturnahe Grünfläche vorzusehen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der vorliegenden Drucksache um das unbebaute, 11.030 m² große Grundstück Wallensteinstraße 65, 66 (Flurstück 157 aus der Flur 310) und nicht um das östlich angrenzende Grundstück Tannhäuserstraße 97-101 (Flurstück 38 aus der Flur 310) handelt. Letzteres wurde 2016 mit einem fünfgeschossigen, halboffenen Wohnungsblock bebaut, so dass eine Nutzung als naturnahe Grünfläche hier nicht mehr in Frage kommt.
Die Aussage, wonach gemäß der BEP Wohnen von einer Bebauung der Fläche abgeraten werde, trifft nur dahingehend zu, dass im Rahmen der Behördenbeteiligung von Seiten des Natur- und Umweltamtes auf vorhandene Defizite an sozialen Infrastruktureinrichtungen, Grünflächen und Spielplätzen sowie auf Belange des Naturschutzes hingewiesen wurde und dies im Rahmen der Abwägung als wichtiger Belang eingeschätzt wurde. Letztlich beschreibt der BEP aber Wohnungsbaupotenziale, die bauplanungsrechtlich grundsätzlich möglich wären. Dies ist hier der Fall. Entsprechend stellt der letzte Entwurfsstand der BEP Wohnen das Grundstück Wallensteinstraße 65, 67 (in der BEP Wohnen als Standort Tannhäuser Straße bezeichnet) als Wohnbaupotenzial dar. Ansonsten sind die in der Begründung zur Drucksache DS/0068/VIII aufgeführten Argumente, zur ökologischen Wertigkeit der Fläche und zur Notwendigkeit, dass in Karlshorst Flächen gefunden werden müssen, die der öffentlichen Grünversorgung dienen können, zutreffend.
Der besondere Naturschutzwert des Grundstücks Wallensteinstraße 65, 66 resultiert vor allem aus dem Umstand, dass sich auf dem Grundstücke größere Trockenrasenareale ausgebildet haben. Der Erhalt dieser sehr trittanfälligen Flächen stände dem Ziel, hier eine öffentlich nutzbare Grünfläche zu entwickeln, deutlich entgegen. Beide Ziele ließen sich also kaum miteinander vereinbaren.
Unabhängig von den oben beschriebenen Annahmen und Schwierigkeiten wird sich das Bezirksamt mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzen, um ihn auf dem Wunsch der BVV aufmerksam zu machen und um die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten auszuloten. Das Ergebnis dieser Abstimmung soll der BVV in einem Abschlussbericht vorgelegt werden.
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