Drucksache - DS/0038/VIII  

 
 
Betreff: Parkhausausfahrt des Lindencenters sicherer machen
Status:öffentlichAktenzeichen:Abb. in Zwb. umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Kooperation mit dem Lindencenter an der Ausfahrt des Parkhauses vor dem Fuß- und Fahrradweg ein Stoppschild aufzustellen. Wenn dies nicht möglich ist, sind andere Maßnahmen, welche einen Stopp der Autos erzwingen, zu ergreifen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Falkenberger Chaussee ist dem Hauptstraßennetz zuzurechnen, das bezüglich des Fließverkehrs in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – Verkehrslenkung Berlin (VLB) – liegt.

 

Obwohl die Zuständigkeit in der verkehrsrechtlichen Bewertung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – VLB – liegt, kann die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) folgende Bewertung der Verkehrssituation abgeben:

 

Die Gehwegüberfahrt des Einkaufscenters Lindencenter führt über einen Geh- und Radweg auf die Falkenberger Chaussee. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich ein Verkehrsteilnehmer, welcher aus einem Grundstück auf die Fahrbahn einfahren will, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 

Mit dem Erreichen der öffentlichen Verkehrsfläche müssen Fußgänger auf Gehwegen und Radfahrer auf Radwegen vor dem Passieren vorbeigelassen werden. Der Ausfahrende Kraftfahrer muss ferner den Vorrang des fließenden Verkehrs auf der Falkenberger Chaussee beachten und entsprechend die Vorfahrt achten.

 

Unmittelbar vor der Parkhausauffahrt befindet sich eine zurückgesetzte Haltlinie, welche die Einfahrt auf die Fahrbahn erleichtert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein relativ gefahrloses Einfahren möglich ist, wenn die dahinterliegende Lichtzeichenanlage (Ampel) auf Rot steht.

 

Um ferner die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs auf der Ausfahrt zu reduzieren, wurde bereits eine Tempohemmschwelle unmittelbar vor dem Gehweg installiert.

 

Unter Hinweis auf § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) („Rücksicht“, „Vorsicht“ im Straßenverkehr) werden aus den o. g. Gründen weitere verkehrliche Maßnahmen aus Sicht der bezirklichen Verkehrsbehörde für nicht notwendig erachtet.

 

Eine abschließende verkehrsbehördliche Stellungnahme ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – VLB – abgefragt worden. Diese entspricht im Wesentlichen der Einschätzung der SVB und kann der Anlage entnommen werden.

 

 

 
 

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